Restrukturierung der Finanzbranche Bundesrat votiert gegen Ausschuss-Empfehlung für Bankenabgabe

Der Bundesrat hat für das Gesetz zur Sanierung und Restrukturierung von Banken mit Regelungen zur Bankenabgebe gestimmt. Der Finanzausschuss hatte geraten, den Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Das Gesetz zur Sanierung und Restrukturierung von Banken mit Regelungen zur Bankenabgabe hat am Freitag den Bundesrat passiert. Die Länderkammer votierte damit gegen die Empfehlungen ihres Finanzausschusses und ihres Wirtschaftsausschusses, die für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert hatten. Als Grund führten sie an, dass auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Abgabe betroffen sein sollen.

Das Gesetz sieht ab 2011 unter anderem ein Sanierungsverfahren von Banken vor, um Schieflagen vor einer Insolvenz frühzeitig zu beseitigen. Bei Risiken für die Stabilität des Finanzsystems wird ein Reorganisationsverfahren eingeleitet, das Eingriffe in Rechte der Gläubiger und die Einbeziehung der Anteilsinhaber ermöglicht. Ein Fonds soll die Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer systemrelevanten Bank finanzieren. Die Kosten soll der Finanzsektor durch Einführung der Bankenabgabe selbst aufbringen.

Die Zielgröße des Fonds wurde auf 70 Milliarden Euro festgelegt. Im Restrukturierungsgesetz werden zudem die Gehälter von Mitarbeitern staatlich gestützter Banken auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die erleichterte Sanierung von Instituten und Reorganisation durch Abtrennung systemrelevanter Bankenteile soll in einem zweistufigen Verfahren auf Initiative des Kreditinstituts erfolgen.

Die geplante Bankenabgabe für den Restrukturierungsfonds soll mit progressiven Sätzen erhoben werden und zudem auch einen Festsatz für außerbilanzielle Derivate vorsehen. Die Höhe der Jahresbeiträge richtet sich "nach dem Geschäftsvolumen, der Größe und der Vernetzung des beitragspflichtigen Instituts im Finanzmarkt". Zur Entrichtung eines vollen Jahresbeitrags sind nach dem Beschluss auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken verpflichtet.

Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75 Prozent beteiligt ist, sollen zudem variable Vergütungen wie Boni komplett gestrichen werden. Zudem wird die Verjährungsfrist für die aktienrechtliche Haftung von Organen börsennotierter Aktiengesellschaften für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung auf zehn Jahre verdoppelt.

dapd
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