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Empfehlung statt Pflicht Schleswig-Holstein beendet Maskenpflicht in Bus und Bahn ab 1. Januar

Eine Frau sitzt mit FFP2-Maske, dicker Mütze und Kopfhörern an einem Busbahnhof, während ein Linienbus vorbeifährt
Eine Frau sitzt mit FFP2-Maske, dicker Mütze und Kopfhörern an einem Busbahnhof, während ein Linienbus vorbeifährt
© Jonas Walzberg / DPA
Mit dem Jahreswechsel wird in Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft. "Wir gehen den Weg Richtung Normalität weiter", sagte Ministerpräsident Daniel Günther. 

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Schleswig-Holstein keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn. Das teilte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Montag in Kiel mit. Die Landesregierung hat sich nach einer erneuten Beratung mit dem Corona-Expertenrat darauf verständigt, die Maskenpflicht im Nahverkehr auslaufen zu lassen. "Wir gehen den Weg Richtung Normalität weiter", sagte Günther.

"Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich", so der CDU-Politiker. Die Landesregierung setze auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und gesunden Menschenverstand als wichtigste Mittel gegen Corona, heißt es in einer Mitteilung.

Eigenverantwortung und Empfehlung statt Maskenpflicht

Statt einer Maskenpflicht soll es lediglich eine Empfehlung dazu geben. Die Landesregierung rät angesichts der aktuellen Krankheitswelle Risikogruppen aber weiterhin das Tragen von Masken in Innenräumen. Diese Empfehlung gelte auch für Menschen, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen oder die Erkältungssymptome haben.

"Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern", sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold (B'90/Die Grünen). "Damit läuft die Verordnung Ende des Jahres aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird."

Laut Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) spiele das Coronavirus in der aktuellen Krankheitswelle nur eine untergeordnete Rolle. "Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, sodass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind." Andere Atemwegserkrankungen könnten nicht herangezogen werden, um staatliche Corona-Schutzvorkehrungen zu rechtfertigen. "Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen."

Die Landesregierung will die Änderungen noch vor Weihnachten beschließen und verkünden. Alle weiteren bestehenden Corona-Regeln sollen bestehen bleiben. Für positiv getestete Personen gilt damit auch weiterhin: Bei Symptomen zu Hause bleiben. Menschen ohne Symptome müssen außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen, außerdem dürfen sie in diesem Zeitraum keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen betreten, in Pflegeeinrichtungen arbeiten oder Menschenansammlungen wie Weihnachtsmärkte besuchen.

Bayern und Sachsen-Anhalt haben die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits aufgehoben, in einigen Ländern gilt zudem keine Isolationspflicht mehr bei Covid-19-Erkrankungen.

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