Nach der Sitzblockade von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 1. Mai will die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Gründe seien besonders die kurze Dauer der Blockade und dass die Blockierer sich freiwillig entfernt hätten. Außerdem sei eine Strafverfolgung nur wegen der Prominenz der Abgeordneten möglich gewesen. Die Personalien der anderen Blockierer wurden nicht festgestellt.
Die Sitzblockade sei strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen, sondern nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nur als grobe Störung eines genehmigten Aufzuges, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bundestagspräsident Norbert Lammert sei über die Ergebnisse der Prüfung informiert worden. Für die Einstellung des Verfahrens müsse die Immunität der Abgeordneten nicht aufgehoben werden.
Kritik auch aus den eigenen Reihen
Thierse hatte zusammen mit einigen anderen Protestierenden einen Demonstrationszug von 600 Neonazis eine knappe Viertelstunde aufgehalten. Trotz mehrfacher Aufforderung der Polizei, die Straße zu räumen, blieben die Demonstranten sitzen. Dann zogen Polizisten Thierse und die anderen Blockierer an Händen und Armen hoch und führten sie an den Straßenrand.
Die Blockade hatte Thierse nicht nur scharfe Kritik der Union und der Deutschen Polizeigewerkschaft eingebracht, auch Parteifreunde warfen ihm rechtswidriges Verhalten und Populismus vor. Thierse hatte die Angriffe zurückgewiesen und erklärt, er habe als Bundestagsvizepräsident die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wie alle anderen auch.