Angesichts der derzeit hohen Spritpreise hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) autofreie Sonntage ins Spiel gebracht. „Autofreier Sonntag, das vermittelt sicher seltene Momente einer ganz neuen Begegnung im Straßenraum, sei es unbeschwertes Flanieren und Radeln im Stadtraum oder Rollschuhlaufen auf der Autobahn“, sagte die DUH-Verkehrsexpertin Dorothee Saar der „Rheinischen Post“. „An diesen Sonntagen wird den Menschen auffallen, wie dominant der Straßenverkehr den Alltag prägt, auch durch Lärm und dreckige Luft“, fügte Saar hinzu.
Vorschlag autofreier Sonntage sorgt für Kritik
„Mit Blick auf Einsparungen beim Sprit bleibt die Maßnahme jedoch auf der Ebene der Symbolpolitik“, betonte die DUH-Verkehrsexpertin. Wirklich wirksam sei ein Tempolimit. Ein Limit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen und 80 Stundenkilometern außerorts würde laut DUH bis zu 4,7 Milliarden Liter Benzin und Diesel jährlich sparen. Tempolimits hatte zuletzt auch die Internationale Energieagentur gefordert, um der Energiekrise zu begegnen.
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) lehnte autofreie Sonntag ab. „Autofreie Sonntage gehen gerade für Pendler am Kern des Problems vorbei“, sagte CDA-Chef Dennis Radtke der „Rheinischen Post“. „Der Staat sollte jetzt nicht Tipps zum Sparen und Verzichten geben, sondern Handlungsstärke zeigen.“
Höhere Pendlerpauschale gegen hohe Spritpreise?
Stattdessen forderte Radtke eine Anhebung der Kilometer-Pauschale auf 38 Cent je Kilometer. Das neue Kartellrecht müsse scharf angewandt und für gezielte Entlastung gesorgt werden. Der Vorschlag des CDA-Chefs: „Berufstätige entlasten, indem die Kilometerpauschale bei Dienstreisen mit dem Privat-Pkw auf 38 Cent erhöht wird.“ Zudem sollte Radtke zufolge eine steuerfreie Mobilitätszulage ermöglicht werden. „Gezielt, unbürokratisch und praktikabel.“
Das Spritpreispaket der Bundesregierung soll am Freitag endgültig vom Bundesrat verabschiedet werden. Das Paket sieht vor, dass Tankstellen künftig die Preise für Kraftstoffe nach österreichischem Vorbild nur noch um zwölf Uhr mittags anheben dürfen, während hingegen Preissenkungen beliebig häufig erlaubt bleiben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.