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Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf einer Gerichtsentscheidung zufolge von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie ihren Geschlechtseintrag mutmaßlich aus taktischen Gründen ändern ließ. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung vom Montag. Dem Gericht zufolge besteht der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden.