Defizitverfahren

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Für Verteidigungsausgaben gilt eine Ausnahme bei der Neuverschuldung

Neuverschuldung: Deutschland entgeht wegen Verteidigungsausgaben EU-Defizitverfahren

Deutschland entgeht trotz einer Neuverschuldung von voraussichtlich 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der EU. Nach Abzug der Verteidigungsausgaben ergebe sich eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP, teilte ein hochrangiger EU-Beamter am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten mit. Damit liegt Deutschland unter der Schwelle für die zulässige Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.
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EU-Defizitverfahren Deutschland kommt auf die Liste der Sünder

Lange hat es gedauert, doch jetzt ist auch Deutschland dran: Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik und acht weitere Staaten ein Defizitverfahren eingeleitet. Ihren Schrecken hat diese Disziplinierungsmaßnahme jedoch verloren.
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Maastricht-Kriterien Peer im Glück

Die Bundesregierung muss vermutlich keine Strafen dafür zahlen, dass der Haushalt in den vergangenen Jahren nicht den Maastricht-Kriterien der EU genügte. Das bestätigte Finanzminister Peer Steinbrück - und strahlte wie eine polierte Euro-Münze.