Dem lange umstrittenen BKA-Gesetz und der Erhöhung des Kindergelds steht nichts mehr im Weg. Bundesrat und Bundestag einigten sich am Mittwoch im Vermittlungsausschuss auf einen bereits zuvor von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss. Ebenfalls beschlossen wurde, die finanziellen Hürden für den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer deutlich zu senken. Damit können die entsprechenden Gesetze noch am Freitag von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD sprachen von "einer Einigung auf ganzer Linie".
Online-Durchsuchungen müssen demnach grundsätzlich von einem Richter genehmigt und überwacht werden. Zudem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien klarer definiert, damit sich beide Seiten nicht ins Gehege kommen. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger bleibt dagegen unverändert. Es umfasst nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, nicht jedoch andere Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte. Diese Regelung war zuvor heftig kritisiert worden.
CDU und CSU hatten beim Thema Online-Durchsuchungen dem Druck der SPD nachgeben müssen. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sprach dennoch von einem "guten Kompromiss" der "vernünftig und rechtsstaatlich" sei. Grüne und FDP lehnten den Kompromiss hingegen ab. Grünen-Geschäftsführer Volker Beck erklärte, seine Partei werde gegen das Gesetz "entsprechend verfassungsrechtlich vorgehen".
Höherer Freibetrag, mehr Kindergeld
Der Vermittlungsausschuss einigte sich beim Familienleistungsgesetz darauf, das Kindergeld ab Januar für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich zu erhöhen. Für das dritte Kind erhöht sich die Summe von 154 auf 170 Euro, für jedes weitere von 179 auf 195 Euro. Auch die Kinderfreibeträge sollen steigen, und zwar ab Januar von derzeit 3.648 auf 3.864 Euro im Jahr. Die finanziellen Lasten tragen zu 74 Prozent der Bund, zu 26 Prozent die Länder. Über diese Verteilung hatte es zuvor Streit gegeben, die Länder hatten einen Ausgleich gefordert, den sie jetzt auch bekommen: Der Bund überweist ihnen in den nächsten drei Jahren 923 Millionen Euro, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann erklärte.
Eine neue Leistung gibt es für Schulkinder aus Haushalten, die Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen: Hier zahlt der Staat den Eltern einmal jährlich 100 Euro pro Kind für Schulbedarf, also Bücher, Stifte, Hefte oder Turnzeug. Bis zum Schuljahresbeginn wollen Union und SPD eine Einigung darüber erzielen, ob das "Schulstarterpaket" auch bis zum Abitur vergeben wird. Bis dahin gilt die zehnte Klasse als Grenze.
Zuwanderung für Fachkräfte wird erleichtert
Drittens wollen die Länder die Hürden für den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer noch weiter senken. Der Bundesrat hatte hier den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, die Schwelle für das Mindesteinkommen ausländischer Arbeitnehmer nicht nur wie vom Bundestag gewünscht auf 63.600 Euro, sondern auf 53.400 Euro im Jahr zu senken. Es bleibt allerdings bei den rund 63.000 Euro, dafür erhalten diese Arbeitnehmer quasi ein unbefristetes Aufenthaltsrecht: Sie dürfen auch dann in Deutschland bleiben, wenn sie beispielsweise nach einem halben Jahr wieder arbeitslos werden.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!
Abgesenkt wurde hingegen die für einen Zuzug von Selbstständigen notwendige Investitionssumme. Sie beträgt Oppermann zufolge 250.000 Euro. Derzeit erhalten Fachkräfte in der Regel erst ab einem Einkommen von etwa 85.000 Euro im Jahr eine Erlaubnis, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen.