Die Kfz-Steuer der Länder wird zum 1. Juli in eine klimafreundlichere Bundessteuer umgewandelt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Reform zu. Damit bemisst sich ab dem 1. Juli die Steuer für Neuwagen nicht mehr allein nach dem Hubraum eines Autos, sondern überwiegend nach dessen CO2-Ausstoß. So soll der Erwerb schadstoffarmer Pkw attraktiver gemacht werden. Der Bundesrat billigte einstimmig die Änderung des Grundgesetzes, die nötig ist, damit die Steuer künftig an den Bund geht.
Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ältere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt. Bis zuletzt umstritten war die Höhe des Ausgleichs, der den Ländern zusteht, weil der Bund die Steuer vereinnahmt. Im Vermittlungsausschuss einigten sich beide Seiten auf 8,99 Milliarden Euro jährlich. Das sind 150 Millionen mehr als zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen.
Nach der Neuregelung kostet ein Smart fortwo mit 999 Kubikzentimeter Hubraum und 112 Gramm Kohlendioxid je Kilometer künftig nur noch 20 statt derzeit 67 Euro an Steuer. Für die am häufigsten verkauften mittelgroßen Wagen ändert sich wenig: Die Kfz-Steuer für den VW Golf mit 1.390 Kubik und 149 Gramm Kohlendioxid ermäßigt sich von 94 auf 86 Euro. Für einzelne sehr große Wagen wird es dagegen deutlich teurer. So werden für den Chrysler Viper (8.285 Kubik, 489 Gramm CO2) künftig 904 statt derzeit 560 Euro im Jahr fällig.
Für die Bemessung der neuen Kfz-Steuer sind künftig Schadstoffausstoß und Hubraum entscheidend. Ein Sockelwert von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ist steuerfrei. Diese CO2-Freibetrag gilt bis 2011. In den folgenden beiden Jahre sind nur noch 110 Gramm steuerfrei, ab 2014 lediglich 95 Gramm. Was über den Sockel hinausgeht, kostet 2,00 Euro pro Gramm CO2 und Kilometer. Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Benziner beziehungsweise 9,50 Euro für Diesel. Aus den beiden Komponenten setzt sich die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer zusammen.