Die Böhmermann-Satire über Erdogan kann man als primitiv und grob beleidigend auffassen. Der Paragraf 103, auf den sich der türkische Staatspräsident bezieht, lässt aber perverse politische Überlegungen zu und gehört aus einem modernen Strafgesetzbuch verbannt.
Hans-Ulrich Jörges' "Klartext" Der Böhmermann-Paragraf muss weg!

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