Spenden gesammelt Aktion "extrem faul": Parteienforscherin zweifelt an Finanzierung von Wagenknecht-Bündnis

Sahra Wagenknecht spricht in ein Mikrofon
Im Juni will Sahra Wagenknechts noch zu gründende Partei bei den Europawahlen antreten
© Emmanuele Contini / Imago Images
Anfang nächsten Jahres will das Bündnis Sahra Wagenknecht vom Verein zur Partei werden. Nach Aussagen des Schatzmeisters sind dafür bislang knapp eine Million Euro an Spenden zusammengekommen. Es gibt aber Zweifel, ob es überhaupt legal ist, die gesammelten Gelder ins Parteivermögen zu übernehmen.

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Gut einen Monat nach seiner Gründung hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine Million Euro Spenden eingesammelt. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). "Wir werden in diesen Tagen eine siebenstellige Summe erreichen", sagte BSW-Schatzmeister Ralph Suikat der Zeitung. Man sei zufrieden, "aber wir haben auch noch eine lange Strecke zu gehen." Die großen Parteien würden in Wahlkämpfen zweistellige Millionenbeträge ausgeben, so Suikat. Wagenknecht hatte bei der Pressekonferenz, in der sie die Abspaltung von der Linkspartei verkündete, gesagt, die geplante Partei wolle im kommenden Jahr bei der Europawahl und bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg antreten.

Davor muss die Partei aber erst einmal gegründet werden. Nach Informationen des MDR soll das Anfang Januar geschehen, der Gründungsparteitag sei für Ende des Monats in Berlin geplant. Bisher existiert nur ein Verein mit dem Namen "Bündnis Sahra Wagenknecht – für Vernunft und Gerechtigkeit e.V.". Über diesen sind auch die Spenden eingegangen, die später in das Vermögen der Partei überführt werden sollen. Beim BSW hält man dieses Vorgehen für rechtlich unproblematisch. Es gibt aber auch Fachleute, die das anders sehen.

Sahra Wagenknecht rechtlich in einer Grauzone

Die Rechtswissenschaftlerin und Parteienforscherin Sophie Schönberger von der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität verweist auf die Unterschiede im Vereinsrecht und im Parteienrecht. Verglichen mit den Vorgaben für Parteien gelte für Vereine in Deutschland weitaus weniger strenge Regeln in Hinblick auf die Transparenz der Finanzierung. Vereine könnten etwa Spendengelder aus dem EU-Ausland beziehen, Parteien dürften das nicht, betonte sie in der SZ. Aus ihrer Sicht begeben sich Wagenknecht und ihre Mitstreiter zumindest in eine rechtliche Grauzone, wenn sie die vom Verein eingesammelten Spenden in die Partei überführen.

"Ich würde sagen, es spricht sehr viel dafür, dass es illegal ist und sanktioniert werden müsste", so die Wissenschaftlerin, die von einer "Strohmannspende" spricht. "Sie umgehen mit dem Vereinskonstrukt im Grund alles, was eine Partei in Deutschland ausmacht." Die Aktion sei schon "extrem faul". Suikat versicherte dagegen, dass das BSW keine Spenden aus dem EU-Ausland annehme. Der Verein werde bereits so geführt, als ob er dem Parteienrecht unterläge, um sich nicht juristisch angreifbar zu machen, sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Ob dieses Vorgehen erfolgreich ist, wird am Ende von Bundestagsverwaltung entscheiden, die prüfen muss, ob die Parteigründung ordnungsgemäß abgelaufen ist. "Wenn die Bundestagsverwaltung wirklich zu dem Ergebnis käme, es wäre illegal, dann wäre die Partei finanziell am Ende, bevor es begonnen hätte", sagt Schönberger, die vom Bundestag als Sachverständige zur Beurteilung des neuen Wahlrechts berufen wurde. Dann müsste die Partei nämlich eine Strafe zahlen, die dreimal so hoch wäre wie die Summe, die der Verein in die Partei transferiert hat.
 

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