EuGH-Urteil Dosenpfand verstößt gegen EU-Recht

Wenige Tage bevor der Bundesrat die Reform des Dosenpfands absegnen soll, hat der Europäische Gerichtshof die umstrittene Pfandpflicht in Teilen als gesetzeswidrig erklärt. Im Kern aber wird das Dosenpfand nicht angetastet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des deutschen Dosenpfands von einem funktionierenden Rücknahmesystem abhängig gemacht, ohne das Pfand in seinem Kern in Frage zu stellen.

Das oberste EU-Gericht urteilte am Dienstag in Luxemburg zudem, Deutschland habe Mineralwasserherstellern beim In-Kraft-Treten der Verpackungsverordnung im Januar 2003 eine zu kurze Übergangsfrist eingeräumt. Zugleich verlangte der Gerichtshof, dass mit der Einführung des Dosenpfandes alle Hersteller und Vertreiber tatsächlich an einem funktionierenden neuen Rücknahmesystem teilnehmen können. Ob dies der Fall war, beurteilte das Gericht nicht und verwies diese Frage an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Reform der Verpackungsverordnung am Freitag im Bundesrat

Deutschland plant bereits eine Reform der Verpackungsverordnung, über die am Freitag der Bundesrat abstimmen soll. Die Bundesregierung will damit auch eine weitere Klage der EU-Kommission im jüngsten Streit über so genannte Insellösungen vermeiden, die aus Sicht der Kommission die Rückgabe von Einwegleergut erschweren. Abgeschafft werden soll damit auch die Koppelung der Einwegpfandpflicht an eine Mehrwegquote.

Die EU-Richter urteilten, die Pfand- und Rücknahmepflicht trage zum Umweltschutz bei. Allerdings behindere sie die in der EU geltende Warenverkehrsfreiheit, wenn die Hersteller nicht über eine angemessene Übergangsfrist verfügen. Zudem müsse gewährleistet sein, dass das neue System in dem Moment funktioniert, zu dem die Pfandpflicht eingeführt wird. Es müsse so viele Rücknahmestellen geben, dass Verbraucher ihr Pfand zurückbekommen könnten, ohne wieder zu dem ursprünglichen Verkäufer zurückzukehren. Die vor zwei Jahren geltende sechsmonatige Übergangsfrist sei zu kurz gewesen. Zur Funktionsfähigkeit des Rücknahmesystems äußerte sich das Gericht nicht.

Insgesamt seien ausländische Hersteller durch das Pfand stärker betroffen als deutsche, erklärte das Gericht. Ausländische Hersteller verwendeten mehr Einwegverpackungen. Dies könne jedoch mit EU-Recht vereinbar sein, falls das Pfand dem Umweltschutz diene und verhältnismäßig umgesetzt werde.

EuGH blieb hinter strengeren Vorschlägen zurück

Das Gericht übte keine Kritik an der Mehrwegquote und blieb damit hinter den strengeren Vorschlägen des EU-Generalanwaltes vom Mai zurück. Er hatte noch kritisiert, dass das Pfand nur greift, wenn der Anteil der Mehrwegverpackungen unter eine bestimmte Quote gesunken ist. Deutschland habe ihn nicht überzeugt, dass dies zum Schutz der Umwelt nötig sei. Unklar sei auch, warum der Grenzwert gerade 72 Prozent betragen müsse. Das Gericht erklärte dagegen, die vor der Abschaffung stehende Quote sei "ökologisch gewiss vorteilhaft".

Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) kündigte an, der Bundesrat werde die Pfandregelungen am Freitag vereinfachen. "Es wird künftig keine Insellösungen, aber auch keine Diskriminierung von ausländischen Herstellern geben. Jeder der Pfandgut verkauft, muss es auch zurücknehmen", sagte er in der ARD. Auch der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Reinhard Loske, sagte, mit dem Bundesratsbeschluss würden die Probleme aus der Welt geschafft. Die neue Verpackungsverordnung werde auch vor Gerichten Bestand haben, sagte er im Berliner Inforadio.

Reuters
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