Die Gespensterdebatte solle aufhören, sagte die SPD-Politikerin in der heutigen Ausgabe der "Berliner Zeitung". Der Chef der Gewerkschaft IG BAU, Klaus Wiesehügel, sagte der "Bild"-Zeitung“, er hoffe, "dass die SPD sozialdemokratisch genug ist, um die abstrusen Vorschläge zu stoppen." Clement setze die Glaubwürdigkeit der SPD-Politik aufs Spiel.
Auch der Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) äußerte sich skeptisch. "Die allgemeine Erfahrung lehrt, dass die Ausdünnung des Kündigungsschutzes nicht mehr Arbeitsplätze bringt", sagte er der Chemnitzer "Freien Presse". "Das ist mehr ein psychischer Punkt, dass Unternehmer denken, sie sind freier, wenn sie einfacher kündigen können." Stattdessen ließe sich vieles durch Absprachen mit den Betriebsräten vernünftig regeln, wie das die Vergangenheit bereits gezeigt habe.
Familienministerin Schmidt sagte, die von Rot-Grün im Rahmen der Hartz-Reform beschlossenen Maßnahmen reichten aus. Die Regelungen zur Leiharbeit oder die erweiterten Möglichkeiten für Unternehmen, Beschäftigte befristet einzustellen, seien "gute Alternativen zu einem Abbau des rechtlichen Kündigungsschutzes", sagte Renate Schmidt. Dieser Kompromiss, dem Union, Arbeitgeber und Gewerkschaften zugestimmt hätten, müsse nun "zum Laufen gebracht und darf nicht wieder gefährdet werden", sagte Schmidt.
Schon heute brächten die Arbeitnehmer und ihre Familien ein hohes Maß an Flexibilität auf, sagte Renate Schmidt weiter. "Es ist nicht einzusehen, warum sie darüber hinaus in dauernder Unsicherheit leben sollen." Gerade die Sozialdemokraten dürften das Thema nicht nur aus Sicht der Unternehmen debattieren, sondern müssten "immer auch berücksichtigen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes für jeden Einzelnen gravierend ist", betonte Schmidt mit Blick auf Clement.
Clements Plan sieht vor, den Kündigungsschutz für Kleinbetriebe zur Schaffung neuer Arbeitsplätze flexibler zu gestalten. Derzeit gilt der Schutz für Unternehmen ab sechs Beschäftigten. Clements Vorschlag zufolge soll die Grenze nicht auf eine bestimmte Mitarbeiterzahl angehoben werden. Wird ein Mitarbeiter zusätzlich zu bereits fünf Beschäftigten eingestellt, gilt für eine Kraft das Kündigungsgesetz. Kommt ein weiterer Angestellter hinzu, sollen die Regulierungen auf zwei Beschäftigte angewandt werden. Dies könne beliebig fortgesetzt werden.