Herr Hollweck, Sie sind Anwalt und haben mehrere Bücher über Verbraucherrecht geschrieben. Ihr neuestes Buch heißt: „Geldfalle – Abzocke und Betrug in Deutschland“. Ist es wirklich so schlimm um die Rechte von Verbrauchern in diesem Land bestellt?
Nein, aber im Alltag lauern überall Fallen, in die Verbraucher tappen können.
Welche Fallen sind das?
Singles werden zum Beispiel leicht Opfer, wenn sie mit einer Agentur auf Partnersuche gehen. Oft ködern die Agenturen sie mit so genannten Probeabos. Die Beiträge scheinen niedrig, die Laufzeit kurz. Im Kleingedruckten steht allerdings, dass es sich um einen regulären Vertrag mit hohen Beiträgen und langer Laufzeit handelt. Rechtlich ist das nicht möglich. Man kann einen Vertrag nicht in die allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben. Aber es gibt Agenturen, die das tun.
Wie wehrt sich der gehörnte Single?
In solchen Fällen reicht ein Schreiben, in dem man die Agentur auffordert, nachzuweisen, dass der reguläre Vertrag geschlossen wurde. Das können die natürlich nicht. Und sind schachmatt.
Handyverträge scheinen ein dauerndes Ärgernis ...
Oh ja ...
Manchmal hat man die Wahl zwischen einem Vertrag der 24 Monate läuft und deutlich billiger ist. Und einem Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist, den sich die Anbieter teuer bezahlen lassen. Was raten Sie?
Wenn man die Wahl hat, sollte man auf jeden Fall einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist wählen. Wenn es Probleme gibt, kündigt man einfach. Und die Rufnummer kann man auch schneller mitnehmen.
Wo schließe ich einen Handyvertrag am besten ab? Im Internet oder im Shop, wo mir ein Berater zur Seite steht?
Aufpassen muss man immer. Es kommt vor, dass in dem Vertrag, den der Kunde nach Hause geschickt bekommt, etwas anderes steht als das, was vorher im Shop besprochen wurde. Die Mitarbeiter im Shop kriegen Provision und tragen deshalb schon mal höhere Beträge ein, um mehr zu verdienen.
Der Vertrag ist geschlossen. Die Laufzeit hat begonnen. Trotzdem streikt das Netz. Die Hotline spricht von technischer Störung und bittet um Geduld. Kann man eine Gutschrift verlangen? Oder gleich wieder kündigen?
Wenn Sie kein Netz haben, müssen Sie den Anbieter erst mal auffordern, den Fehler zu beheben. Erst wenn er nicht nachbessert, kann man den Vertrag außerordentlich kündigen. Man hat ja ein Recht auf Leistung, wenn man dafür bezahlt hat.
Kann man eine Gutschrift für die Zeit verlangen, in der kein Netz verfügbar war?
Ja, eigentlich schon. Aber die Anbieter weigern sich oft. Die wissen genau, dass ihre Kunden wegen geringer Beträge nicht vor Gericht ziehen.
Gibt es sonst noch Fallen, in die man tappen kann, wenn man einen neuen Handyvertrag abgeschlossen hat?
Und ob. Wenn Sie einen neuen Vertrag haben, sollten Sie den Anbieter sofort auffordern, eine vollständige Sperre für Drittanbieter einzurichten. Drittanbieter sind Firmen, die mit dem Handyanbieter gar nichts zu tun haben. Aber sie können durch Servicerufnummern oder teure Sms hohe Kosten verursachen, die plötzlich auf der Rechnung stehen. Ich vertrete viele Mandanten, auf deren Rechnungen Sonderrufnummern standen, die sie nie angerufen haben. Solche Anrufe können schon mal 100 Euro kosten. Schuld daran sind Apps, die den Anruf auslösen, ohne dass der Handynutzer davon weiß.
Muss man diese Anrufe zahlen?
Nein, lassen Sie den Betrag für solche Anrufe über die Bank zurück buchen oder Sie überweisen gar nicht erst. Der Drittanbieter muss beweisen, dass ein Vertragsverhältnis besteht, was er nicht kann. Man erspart sich viel Ärger, wenn man Drittanbieter von vornherein sperren lässt.

Selbst wenn sich kein Drittanbieter auf die Rechnung geschmuggelt hat, können Handyrechnungen falsch sein, weil der Anbieter nicht korrekt abrechnet. Wie wehrt man sich gegen falsche Rechnungen?
Man widerspricht der falschen Rechnung am besten per Einschreiben und Rückschein. Dafür hat man acht Wochen Zeit. Allerdings rate ich, so schnell wie möglich zu widersprechen, damit der Betrag gar nicht erst vom Konto abgebucht wird.
Rechtfertigt eine falsche Rechnung eine außerordentliche Kündigung? Schließlich ist das Vertrauen futsch.
Wenn der Anbieter einmal eine falsche Rechnung ausstellt, die er korrigiert, können sie nicht gleich kündigen. Erst wenn es immer wieder vorkommt, dass die Rechnungen nicht stimmen, berechtigt das zu einer außerordentlichen Kündigung.
Anbieter hetzen gerne Inkassobüros auf ihre Kunden, wenn die sich weigern, Rechnungen zu zahlen. Rechtens?
Wenn eine Forderung bestritten wird, darf man die Rechnung nicht ans Inkassobüro weitergeben.
Wie wehrt man sich?
Man schreibt dem Inkassobüro, dass die Rechnung strittig ist. Am besten mit Einschreiben und Rückschein. Danach muss man konsequent bleiben und die weiteren Mahnungen ignorieren. Die meisten Inkassobüros haben die Forderungen aufgekauft und ein großes Interesse daran, sie einzutreiben. Deshalb versuchen sie, die Kunden einzuschüchtern. Wenn man hart bleibt, hören die in der Regel irgendwann auf. Inkassobüros ziehen in solchen Fällen selten vor Gericht. Sie scheuen das Risiko.
Ich habe bei dem Konzern, wo ich einen Handyvertrag abgeschlossen habe, einen besseren Tarif bei der Tochterfirma entdeckt und will wechseln. Einige Anbieter verlangen dafür eine "Wechsel- oder Transfergebühr", auch wenn man Konzernkunde bleibt. Abzocke?
Das ist zumindest nicht sehr kundenfreundlich. Im Gesetz steht, dass eine solche Wechselgebühr verlangt werden darf. Aber das Gesetz sagt nichts darüber, ob diese Gebühr auch erhoben werden darf, wenn der Kunde beim Anbieter bleibt und nur von einer Marke zur nächsten wechselt. Eigentlich sollte sich der Anbieter freuen, dass ihm der Kunde erhalten bleibt und keine Gebühren verlangen.
Im Briefkasten liegt eine Abmahnung vom Anwalt wegen angeblich geteilter TV-Serien inklusive Unterlassungserklärung. Was tun?
Im Moment gibt es eine regelrechte Filesharing-Abmahnwelle. Viele Abmahnungen sind aber ungerechtfertigt, weil die Abgemahnten gar keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Oder die Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren viel zu hoch sind. Deshalb würde ich nicht so ohne weiteres zahlen und die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Und wenn der minderjährige Sohn unter Verdacht steht?
Sie schreiben dem Anwalt nur, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, wer das abgemahnte Werk über eine Tauschbörse angeboten haben könnte. Und selbst, wenn es ihr Sohn war, geht die Rechtsprechung inzwischen in die Richtung, dass Eltern nicht haften, wenn ihre minderjährigen Kinder eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.
Hafte ich nicht als Anschlussinhaberin für solche "Störungen"?
Nicht unbedingt. Sie müssen den Anwälten, die Sie abmahnen, klar machen, dass Sie nicht haften, weil Sie ihren Anschluss gesichert haben. Zwar müssen Sie alle Leute, die ihren Anschluss nutzen, darauf hinweisen, dass sie im Netz nichts Illegales tun dürfen. Aber es besteht auch keine permanente Überwachungspflicht.
Nach dem Auszug aus der Wohnung kassiert der Provider drei Monate lang weiter Gebühren für einen Internetzugang, der gar nicht mehr genutzt werden kann. Ist das erlaubt?
Wenn jemand umzieht und den Anschluss nicht mitnehmen kann, kann der Anbieter tatsächlich noch drei weitere Monate Gebühren verlangen. Das steht so im Gesetz. Meiner Meinung nach ist das kundenfeindlich. Die Anbieter könnten darauf verzichteten, aber nachdem das Gesetz ihnen diese Möglichkeit einräumt, nutzen sie es auch aus.
Auch Verträge mit Fitnessstudios sorgen immer wieder für Ärger. Die Verträge laufen zum Teil über mehrere Jahre. Ist das rechtens?
Ja, das ist erlaubt. Die Kunden tappen relativ häufig in die Falle, wenn sie nach dem Probetraining gleich einen Vertrag im Studio unterschreiben. Die Trainer erzählen den Kunden gerne, sie hätten ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Aber das gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, die übers Internet abgeschlossen werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Vertrag mit dem Fitness-Studio vorzeitig kündigen? Wenn ich in eine andere Stadt ziehe?
Leider nicht. Der Bundesgerichtshof hat ein sehr kundenunfreundliches Urteil gefällt und entschieden, dass ein Umzug keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Deswegen rate ich: Wenn man ahnt, dass ein Umzug anstehen könnte, sollte man das als Grund für ein Sonderkündigungsrecht in den Vertrag mit aufnehmen.
Und wenn ich krank werde und nicht mehr trainieren kann?
Krankheit ist nach wie vor ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Man muss aber so krank sein, dass man wirklich nicht mehr trainieren kann, und zwar mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Das Fitness-Studio hat ein Schwimmbad, das saniert wird. Die Bauarbeiten dauern Monate. Muss ich trotzdem den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Viele Studios versuchen, weiter den vollen Betrag zu kassieren. Sie argumentieren, dass Sie im Studio ja noch andere Angebote nutzen könnten, um ihre Muskeln zu trainieren. Nicht beirren lassen und den Beitrag kürzen, schließlich steht Ihnen nicht das gesamte Angebot zur Verfügung.
Anderes Beispiel. Der Fahrkartenautomat ist kaputt. Der Zug kommt. Darf man ohne Fahrkarte einsteigen?
Ja. Die öffentliche Hand hat bestimmte Pflichten und muss dem Bürger ermöglichen, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Man sollte sich allerdings die Nummer des Automaten aufschreiben.
Gibt es Gesetzeslücken im Verbraucherschutz. Wenn ja, welche?
Jein. Grundsätzlich gibt es Millionen Lücken, aber man kann nicht alles regeln. Die Gesetze sind schon recht gut, vor allem bei der Telekommunikation. Das Problem ist, dass die Anbieter die Regeln nicht anwenden, einfach weil sie die Macht haben. Der kleine Kunde hat gegen das große Unternehmen kaum eine Chance. Dazu ein Beispiel: Man darf den Anschluss nicht einfach sperren, wenn jemand seine niedrige Handyrechnung nicht bezahlt hat. Trotzdem machen die Anbieter es einfach. Das zeigt: Das beste Gesetz ist nichts wert, wenn man es nicht anwendet.

"Vorsicht Geldfalle! Abzocke und Betrug in Deutschland.
