Geschäftsräume von Gasversorgern in Deutschland, darunter die Konzerne Eon-Ruhrgas und RWE, und vier anderen EU-Ländern Beamte waren das Ziel einer groß angelegten Durchsuchungsaktion von Beamten der EU-Kommission. Die Behörde hat die Firmen unter Verdacht, gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen zu habe.
Es gebe Grund zur Annahme, dass EU-Regeln verletzt worden seien, die "restriktive Geschäftspraktiken und/oder den Missbrauch einer beherrschenden Marktposition" verbieten, erklärte die Kommission in Brüssel zur Begründung der Durchsuchungen. Namen der betroffenen Unternehmen wurden nicht genannt. Die Durchsuchungen hätten am Dienstag stattgefunden. Außer in Deutschland seien Unternehmen in Italien, Frankreich, Belgien und Österreich durchsucht worden, hieß es weiter.
Gegen eine Abschottung der Gas- und Strommärkte
Die Europäische Kommission hatte bereits im Februar angekündigt, mehr Wettbewerb auf den europäischen Energiemärkten mit Kartellverfahren erzwingen zu wollen. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte angekündigt, die Verfahren sollten sich gegen eine Abschottung der Gas- und Strommärkte durch langfristige Lieferverträge richten. Ins Visier werde die Kommission zudem Behinderungen beim freien Zugang von Konkurrenten der Marktführer zu Leitungen und Speichern nehmen.
Eine Reihe großer Versorger bestätigte, von den EU-Beamten aufgesucht worden zu sein. Dazu zählten die deutschen Marktführer Eon-Ruhrgas und RWE sowie die belgische Distrigas, die Fluxys und der französische Energieriese Gaz de France sowie die österreichische OMV. Eine RWE-Sprecherin sagte, sie könne bestätigen, dass Mitarbeiter der EU-Kommission auch RWE zu "Nachprüfungen" aufgesucht hätten. Der Konzern wolle "eng und konstruktiv" mit der EU-Kommission zusammenarbeiten. Mit Blick auf das laufende Verfahren wolle sie aber keine weiteren Details nennen. Auch ein Eon-Ruhrgas-Sprecher sagte den EU-Kartellwächtern Kooperation zu. Über den Inhalt der Überprüfungen in der Hauptverwaltung in Essen wollte er sich nicht äußern. Die EU-Kommission kann bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht empfindliche Geldstrafen gegen Firmen verhängen.