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19. August 2010, 21:17 Uhr

Kundentäuschung oder solide Leistung?

Opels "lebenslange" Garantie wird von der Wettbewerbszentrale wegen Irreführung der Kunden moniert. Opel sieht sich dagegen im Recht und will an dem Garantieprogramm für Neuwagen festhalten. Worum geht es in dem Streit? Von Gernot Kramper

Opel, Garantie, Wettbewerb, Unterlassung

Die Diskussion um die Garantie beschert Opel viel Aufmerksamkeit© Arne Dedert/EPA

Täuscht Opel seine Kunden? Diesen Vorwurf erhebt die Wettbewerbszentrale und verlangt, dass der Autobauer den Begriff "lebenslang" nicht mehr verwendet. An seinem lebenslangen Garantieprogramm für Neuwagen will Opel dennoch festhalten. Alain Visser, Geschäftsführer für Verkauf, Marketing und Aftersales bei Opel, bekräftigte i>stern.de gegenüber, dass der Hersteller an der Werbekampagne mit lebenslangen Garantieversprechungen nichts ändern werde. Visser verteidigte den strittigen Begriff "lebenslang", weil die Opel-Garantie, anders als die Garantieleistungen der Konkurrenz, keine zeitliche Begrenzung kenne. Einschränkungen der Garantie mit Kilometerbegrenzung seien im Automobilgeschäft üblich.

Asiaten nicht abgemahnt

Tatsächlich werben auch die asiatischen Hersteller Kia und Hyundai mit einer Sieben-Jahres-Garantie (Kia) bzw. einer Fünf-Jahres-Garantie. Sie wurden nicht abgemahnt, obwohl ihre Garantie ebenfalls von einer Kilometerbegrenzung limitiert wird. Die Kampagne mit der Opel bei den Kunden verlorenes Vertrauen zurückgewinnen will, hat für den Autobauer eine zentrale Bedeutung. Genaue Zahlen nannte Visser nicht, sagte aber, dass der Aufwand für diese Werbekampagne ebenso hoch sei, wie der zur Einführung eines neuen Fahrzeugs.

Die "lebenslange" Opel-Garantie

Dass Wettbewerbshüter am Begriff "lebenslang" Anstoß nehmen, war zu erwarten. Tatsache ist, dass Opel mehr Garantieleistung anbietet als alle Mitbewerber. Richtig ist, die Opel-Garantie ist zeitlich unbegrenzt ("lebenslang") aber auf eine Laufleistung von 160.000 Kilometer limitiert. In der Praxis bedeutet es, dass Opel bei einem Corsa mit 8000 Kilometer Laufleistung 20 Jahre lang Garantieleistungen anbietet. Wollte man für einen Kleinwagen eines Mitbewerbers 18 Jahre lang eine ähnliche Leistung zukaufen, müsste man dafür 9000 Euro einplanen. Sollte ein Geschäftsmann seinen Insignia 30.000 Kilometer im Jahr bewegen, reicht die Garantie immerhin noch für fünf Jahre. Die Einschränkungen der Opelofferte im Kleingedruckten finden sich so oder so ähnlich auch bei den Garantieleistungen anderer Autohersteller. Im Wesentlichen ist der Kunde gezwungen, Wartungen und Service ausschließlich in der Vertragswerksatt vorzunehmen, Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Außerdem zahlt Opel bei steigenden Kilometerständen zwar immer noch alle Lohnkosten, aber nur einen Teil der Materialkosten.

Relevant für den Kunden sind folgende Punkte. Die Garantie greift nicht nur beim eigentlichen Neuwagenkauf, sie gilt auch im vollen Umfang für Opelwagen, die beim Opelhändler als Tages oder Kurzulassungen erworben werden und für junge Gebrauchte vom Opelhändler (Grenze: Zulassung von einem Jahr bzw. 30.000 Kilometer). Die Konditionen für die Übertragung der Garantie beim Weiterverkauf stehen zur Zeit noch nicht endgültig fest. Geplant ist, dass die Garantie bis zu einem Fahrzeugalter von sechs Jahren bzw. einer Laufleistung von 100.000 Kilometer auf den Neukäufer übertragen werden kann. Über eventuell anfallende Kosten ist noch nicht entschieden. Da die lebenslange Garantie auf eine Initiative der Opelhändler zurückgeht, liegt die Vermutung nahe, dass die Übertragung beim Gebrauchtwagenkauf beim Opelhändler simpel gestaltet wird. Denkbar aber, dass die Übertragung beim Kauf von Fremdhändlern und Privatanbietern etwas komplizierter und auch teuerer werden kann.

Seite 1: Kundentäuschung oder solide Leistung?
Seite 2: Die Top-Garantien von Kia und Hyundai
 
 
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