20. Dezember 2012, 20:26 Uhr

Das neue Einmaleins der Verkehrssünder

Verjährung wird einfacher geregelt

Auch die Verjährung der Flensburger Einträge soll neu geregelt werden. Bislang werden die Punkte immer dann nicht gelöscht, wenn der "Kontoinhaber" innerhalb der Verjährungsfrist neue Punkte kassiert. Dieses fristüberlappende Summieren soll ein Ende haben. Jeder Verstoß soll separat verjähren. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach drei bis sechs Jahren gelöscht, Punkte, denen eine Straftat ohne Führerscheinentzug zugrunde liegt, nach sechs Jahren. Und wenn eine Straftat mit Führerscheinentzug Anlass für den Eintrag war, verjähren die Punkte nach elf Jahren. Bestandspunkte werden in das neue Punkte-System überführt, in die neue "Währung" konvertiert. Dass bedeutet auch: Punkte, die sich ein Autofahrer für Ordnungswidrigkeiten eingehandelt hat, die künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden nach Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht. Auch das ist eine sinnvolle Neuerung: Die alte Verjährungsregel führte zu aufwändigen Verfahren, weil Autofahrer mittels sinnloser Einsprüche ihre Verjährungsfristen so optimieren wollten. Mit der Verjährung von kleineren Verstößen soll tabula rasa gemacht werden. Das ist nötig, damit ein neues System starten kann. Eine gewisse Großzügigkeit bei der Umstellung ist opportun, wenn der Verkehrsminister eine Prozesslawine vermeiden will.

Bußgelder werden teurer

Die Bußgelder werden indes kräftig erhöht - wird man ohne Palette in der Umweltzone erwischt, werden statt 40 Euro nunmehr 80 Euro fällig. Autofahrer, die ohne Freisprechanlage telefonieren, müssen mit Bußgeldern in Höhe von 60 statt bisher 40 Euro rechnen. Wer die Kindersicherungspflicht missachtet, kann mit bis zu 70 Euro belangt werden. Die Erhöhung der Bußen ist verständlich, weil Deutschland im EU-Umfeld relativ geringe Sanktionen hat.

Eigentlich sollte die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im September 2013 auf den Weg gebracht werden. Doch bevor die Gesetzesnovelle in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Sollten die Länder die Punkte-Reform blockieren, könnte diese erst im Jahresverlauf 2014 wirksam werden.

Gernot Kramper mit Press-Inform
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