stern.de für unterwegs
. .
Film, Kino, DVD
RSS Mobil Wetter stern.de Blogs Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Günther Jauch
sternTV - Information und Unterhaltung mit Günther Jauch

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

 
27. Mai 2009, 09:03 Uhr

Der Kannibale von Rotenburg kommt ins Kino

Ein umstrittener Film über die Tat des Kannibalen von Rotenburg darf nun doch in Deutschland gezeigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob ein Verbot des "Real-Horrorfilms" in letzter Instanz auf.

Zoom
Kannibale, Rotenburg, BGH, Bundesgerichtshof, Urteil

In der Kriminalgeschichte bekannt geworden als der "Kannibale von Rotenburg": der zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meiwes© Michael Probst/AP

Der Film über die Horror-Taten des Kannibalen von Rotenburg darf nun doch gezeigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass die grundgesetzlich garantierte Kunst- und Filmfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht des Mörders Armin Meiwes stehe. Zwar könne der "Real-Horrorfilm" den Kläger als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Nach Abwägung zwischen seinen Rechten und der Kunst- und Filmfreiheit müsse das Persönlichkeitsrecht jedoch zurückstehen.

Am Ende des jahrelangen Rechtsstreits steht damit ein Sieg der US-Produktionsfirma Atlantic Streamline des Deutschen Marco Weber. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Meiwes hatte den Kinostart des Films im Jahr 2006 mit einer einstweiligen Verfügung verhindert. Im Juli 2007 untersagte das Landgericht Kassel die Vorführung und Verbreitung des Films, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Entscheidung am 17. Juni 2008.

Die Gerichte argumentierten, der Film zeige eine "nahezu detailgetreue Wiedergabe" der Lebensgeschichte Meiwes' und des Tatablaufs. Die Produktionsfirma hatte widersprochen, dass der Fall die Filmhandlung nur inspiriert habe.

Der BGH betonte dagegen die Freiheit der Kunst, zudem bestehe an der Tat ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Spielfilm "Rohtenburg" mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle enthalte keine Verfremdungen oder Entstellungen und stelle den "Achtungsanspruch des Klägers als Mensch" nicht infrage. Zwar berührten die Darstellungen den besonders schutzwürdigen Kern von Meiwes' Privatsphäre. Weil diese Informationen sich aber unmittelbar auf die Tat und die Person des Täters bezögen, dürften auch solche Details geschildert werden. Überdies seien sämtliche Einzelheiten der Öffentlichkeit auch durch Mitwirkung des Klägers bereits bekannt gewesen.

Gericht sieht keine negativen Folgen für Meiwes

Dass die Darstellung neue oder zusätzliche nachteilige Folgen für den Kläger - insbesondere im Hinblick auf seine Resozialisierung - hätte, habe dieser nicht dargelegt, entschied der für das Persönlichkeitsrecht zuständige sechste Zivilsenat.

Der damals 41-jährige Meiwes aus dem hessischen Rotenburg an der Fulda hatte am 10. März 2001 einen 43-jährigen Berliner Ingenieur auf dessen Wunsch hin entmannt und erstochen. Später zerteilte er die Leiche, portionierte sie und aß das Fleisch; seine Taten filmte er mit einer Videokamera.

Wenige Tage nach der Tat hatte Meiwes im Netz nach weiteren "Schlachtopfern" gesucht, woraufhin sich 204 Interessenten gemeldet hatten. Nach Hinweisen eines Internet-Users begann das Bundeskriminalamt gegen Meiwes zu ermitteln. Dieser wurde schließlich im Dezember 2002 festgenommen und legte ein umfassendes Geständnis ab.

AP
KOMMENTARE (4 von 4)
 
raptor-xl (28.05.2009, 18:42 Uhr)
brauchen wir so etwas?
fehlt uns was in sachen aufklärung, toleranz, überzeugung oder gar bildung, wenn man so etwas nicht sieht? warum wird das eigentlich gedreht? damit man ein schuldalibi hat, wenn unerzogene kinder später wieder eine schule auslöschen?
horrorfilme können auch spannend sein, aber das ist doch unsinn mit angeblicher sozialkritik.
Token349 (27.05.2009, 02:17 Uhr)
@Stony2005
Tun Sie nur so unwissend, oder sind sie das?
..... wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Rede ist von Kino, den film sahen viele Leute schon komplett - auf DVD.
... wenn man keine Ahnung hat, einfach mal [Rest nach Dieter N.]
Stony2005 (26.05.2009, 18:41 Uhr)
@Juris1
Schon gesehen wie?
Juris1 (26.05.2009, 17:53 Uhr)
Kein Gewinn für Kinogänger
Diese Entscheidung ist nun wirklich kein Gewinn für Kinogänger. Wer diesen Film (in Ausschnitten) kennt, wird bestätigen, dass dieser Film kein Kinogenuss für Otto-Normalo ist.
Es sei denn, es werden Brechtüten am Kinoeingang vergeben. Nur so kann man als Kinofreund diesen Film ohne grössere Katastrophen überstehen.
MEHR ZUM ARTIKEL
Bundesverfassungsgericht Wird "Kannibalen"-Prozess neu aufgerollt?

Der "Kannibale von Rotenburg" Armin Meiwes wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Nun hat ein Juraprofessor Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Meiwes hatte einen Mann getötet und teilweise gegessen. mehr...

Kannibale von Rotenburg Meiwes scheitert vor Gericht

Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", hatte gegen seine lebenslange Haftstrafe Berufung eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof seine Revision abgeleht - und Meiwes kann frühestens in 15 Jahren frei kommen. mehr...

Chronik Der Kannibale von Rotenburg und seine Richter

Der zweite Mordprozess gegen den Kannibalen von Rotenburg hat begonnen. Eine Chronik des in der Kriminalgeschichte beispiellosen Verbrechens. mehr...

 
Partnerangebot Partnersuche Partnersuche Neugierig, wer zu Ihnen passt?

Eine harmonische Partnerschaft ist kein Zufall. Jetzt den passenden Partner finden. mehr

 
 
 
stern.de in Social Networks
 
Mobil
 
Widgets
 
 
Adobe Flash Player