Amoklauf

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Rettungskräfte bei einer Übung

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Schwimmer und Surfer am Bondi Beach

Australien kündigt nach Anschlag in Sydney Waffenrückkaufaktion an

Nach dem tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier in Sydney hat Australiens Premierminister Anthony Albanese eine Aktion zum Rückkauf von Waffen angekündigt. Australien werde Waffenbesitzer dafür bezahlen, dass sie "überschüssige, neu verbotene und illegale Schusswaffen" abgeben, sagte Albanese am Freitag. Unterdessen gedachten hunderte Menschen am berühmten Bondi Beach, dem Ort des Anschlags, der Opfer.