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21. Juni 2011, 21:54 Uhr

Ex-RAF-Terroristin wieder in Freiheit

Die letzte inhaftierte ehemalige RAF-Terroristin ist frei. Für Birgit Hogefeld öffnete sich nach Verbüßung von 18 Jahren Haft das Gefängnistor. Wo sie leben wird, ist nicht bekannt. Abgeschlossen ist das Kapitel RAF damit jedoch nicht.

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Ex-Terroristin Birgit Hogefeld, hier auf einer Aufnahme von 1996, ist aus der Haft entlassen worden© Frank Kleefeldt/DPA

Die letzte inhaftierte Ex-RAF-Terroristin, Birgit Hogefeld, ist auf freiem Fuß. Die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte 54-Jährige wurde am Montagmorgen aus dem Gefängnis entlassen, wie ein Sprecher des hessischen Justizministeriums am Dienstagabend in Wiesbaden sagte. Hogefeld hat 18 Jahre ihrer Strafe verbüßt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die bevorstehende Entlassung bereits am 10. Juni ohne Nennung eines konkreten Termins angekündigt. Bei der Entscheidung wurde demnach berücksichtigt, dass sich Hogefeld in deutlicher Form von der RAF losgesagt hatte.

Wo die Ex-Terroristin nun leben wird, war zunächst nicht zu erfahren. Der Ministeriumssprecher betonte: "Uns ist nicht bekannt, wo sie hingegangen ist, es gibt keine Auflagen über den Aufenthalt von Frau Hogefeld."

Ex-Präsident Köhler lehnte Gnadengesuch ab

Die gebürtige Wiesbadenerin war im Juni 1993 im mecklenburgischen Bad Kleinen festgenommen worden - ihr Komplize Wolfgang Grams tötete sich laut Staatsanwaltschaft im Zuge der anschließenden Schießerei selbst. Seit 2009 war die 54-Jährige, die als Leitfigur der dritten RAF-Generation galt, als Freigängerin im offenen Vollzug. Nach Ministeriumsangaben läuft für Hogefeld nun noch eine fünfjährige Bewährungszeit.

Sie war wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase mit zwei Toten 1985 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dabei wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zuletzt verbüßte Hogefeld - nach der Freilassung von Christian Klar - als einzige ehemalige RAF-Terroristin eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Zweimal war sie mit einem Gnadengesuch am früheren Bundespräsidenten Horst Köhler gescheitert. Nun jedoch hatte der Generalbundesanwalt dem Antrag Hogefelds, den Rest ihrer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, nicht widersprochen. Damit habe er der positiven Entwicklung der Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt Rechnung getragen, hieß es. Zudem erklärte das Oberlandesgericht, die Entscheidung fuße auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der vom selben Senat 2008 festgesetzten Haftzeit von mindestens 18 Jahren.

Mit 28 Jahren in den Untergrund

Hogefeld war mit 28 Jahren in den Untergrund gegangen, Ende 1996 hatte sie sich von den Gewalttaten der RAF distanziert. Auch eine Beteiligung am versuchten Mord auf den späteren Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer und dessen Fahrer sowie am Anschlag auf das Gefängnis im hessischen Weiterstadt wurden ihr zur Last gelegt. Diesen letzten Anklagepunkt hob der Bundesgerichtshof 1998 aber wegen fehlerhafter Beweiswürdigung wieder auf. Während ihrer Haftzeit hatte die 54-Jährige vor vier Jahren ein Studium an der Fernuniversität Hagen erfolgreich abgeschlossen und mit ihrer Doktorarbeit begonnen.

Das Kapitel RAF ist mit der Freilassung aber noch nicht abgeschlossen. Wegen möglicher Beteiligung an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback 1977 läuft derzeit in Stuttgart ein Prozess gegen die Ex-Terroristin Verena Becker.

kng/DPA/AFP
 
 
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