9. April 2008, 17:44 Uhr

888 Tage unschuldig in Haft

Ihr Elternhaus brannte ab, ihr schwerkranker Vater starb in den Flammen und sie selbst wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Monika de Montgazon ist ein Justizopfer. Exakt 888 Tage saß sie in Haft, jetzt ist sie frei. Für das Berliner LKA wird es dagegen ungemütlich. Von Uta Eisenhardt

Löscheinsatz: In Berlin kam es zuletzt nach einigen Bränden zu falschen Schlussfolgerungen durch das LKA©

Erleichtert legt Monika de Montgazon den Kopf auf die Schulter ihres Sohnes. Sie ist keine gute Rednerin, stammelt nur "Ich bin total geklatscht." Wut empfinde sie nicht, sie fühle sich eher wie nach ihrer bestandenen Fahrprüfung. Die 52-Jährige, zu lebenslänglich verurteilt, saß 888 Tage unschuldig in Haft, weitere zwei Jahre bangte sie um den Ausgang ihres zweiten Prozesses. Heute nun sprach das Landgericht Berlin die ehemalige Arzthelferin vom Vorwurf des Mordes, Versicherungsmissbrauchs, der schweren Brandstiftung mit Todesfolge und fahrlässigen Körperverletzung frei.

Es ist also eine ganze Palette schwerster Delikte, mit denen de Montgazon vor fast fünf Jahren konfrontiert wurde. Man konnte ihr diese Vorwürfe machen, weil ein Chemiker und ein Brandermittler des Berliner Landeskriminalamtes ihre Analyseergebnisse "wohl einer zu einseitigen Interpretation unterzogen", so Richterin Angelika Dietrich. Sie ergänzt: "Die Gutachter wendeten eine Methode an, die - vorsichtig ausgedrückt - in Teilen der Fachwelt als nicht ganz unproblematisch angesehen wird."

"Es brennt"

Der 18. September 2003 ist noch keine Stunde alt, als Monika de Montgazon von Flammen geweckt wird. Die füllige Frau schickt ihren Freund Charly zu ihrem todkranken, gehbehinderten Vater. Sie selbst alarmiert die Feuerwehr. Charly, ein junger, kräftiger Mann, öffnet die Tür zum Nachbarzimmer. Dort liegt Theo de Montgazon auf der Erde. Charly setzt den 76jährigen Rentner auf sein Krankenbett und will ihn aus dem Fenster schmeißen. Plötzlich schlägt ihm eine Stichflamme entgegen. Panikartig springt er aus dem Obergeschoss, prallt auf ein Treppengeländer und bricht sich das Becken. Als die Feuerwehr eintrifft, steht die Doppelhaushälfte im Süden Berlins bereits in Flammen, der alte Mann kann nur noch tot geborgen werden. Um.0.10 Uhr, ermitteln später die Kriminalpolizisten, wünschte das Paar ihm eine gute Nacht. Wie immer rauchte der lungenkrebskranke Rentner im Bett eine Zigarette. Weil ihm diese schon öfter heruntergefallen waren, hatte man vorsichtshalber ein Stück Linoleum vor sein Bett gelegt. Um 1.00 Uhr steht das Haus bereits im Vollbrand.

Eine neue Messmethode

Wie aber konnte sich das Feuer so schnell ausbreiten? Da muss jemand nachgeholfen haben, lautet der Anfangsverdacht, der sich schnell gegen die Tochter des Hausbesitzers richtet. Dieser erhärtet sich, als sich die damals 47jährige bei der Versicherung erkundigt, ob sie nicht einen Vorschuss auf die zu erwartenden 220.000 Euro erhalten könne.

Die Brandsachverständigen vom Berliner Landeskriminalamt analysieren Proben vom Brandschutt. Die Chemiker sind stolz auf eine Messmethode, die sie selbst entwickelt haben: Finden sie den typischen Bestandteil von Spiritus, das 3-Methyl-2-Butanon, oberhalb einer bestimmten Grenze, muss aus ihrer Sicht Spiritus als Brandbeschleuniger vorhanden gewesen sein.

Das Ergebnis scheint eindeutig: In 16 von 17 Proben weisen sie diesen Stoff nach. Drei Wochen nachdem ihr Haus abgebrannt und ihr Vater gestorben war, wird Monika de Montgazon verhaftet. Im Sommer 2004 beginnt ihr Prozess vor der 22. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts. Er entwickelt sich zu einer Gutachterschlacht. Vier von sechs Brandexperten stützen nicht die Spiritus-Theorie. Drei Gutachter vermuten einen Schwelbrand, der sich dann zu einem Feuerball, einem sogenannten Backdraft entwickelte. Dieser könnte, so diese Experten, durch eine brennende Zigarette im Krankenzimmer ausgelöst worden sein.

Lebenslange Freiheitsstrafe

Doch der Vorsitzende Richter Peter Faust macht keinen Hehl daraus, dass ihn Theorien, die den Namen von Hollywood-Filmen tragen, nicht interessieren. "Robert de Niro", sagt er, "jetzt wird es ganz bunt." Er lässt weder das vom Schwager der Angeklagten gebaute Modell vom verbrannten Haus als Beweismittel zu, noch sich von den Gegengutachten überzeugen. Für ihn ist die Angeklagte bereits während der Beweisaufnahme "verdächtiger denn je". Er stört sich auch nicht am fehlenden Mordmotiv der Angeklagten: Der Rentner hatte nur noch zwei Monate zu leben, bestätigt die behandelnde Ärztin dem Gericht.

Der Prozess endet mit der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest: Die Angeklagte soll keine Chance haben, nach 15 Jahren das Gefängnis zu verlassen.

Doch der Bundesgerichtshof rügte das Urteil, weil es nicht belege, wieso man gerade den Spiritus-Theorie-Verfechtern mehr Glauben geschenkt habe als den Backdraft-Experten. Die Juristen kritisierten außerdem die LKA-Beamten: "Die vom Sachverständigen entwickelte Meßmethode ist offensichtlich nicht standardisiert, weil sie auf seinen eigenen Erfahrungswerten aufbaut", steht in der Revisionsbegründung.

Doch keine Hinweise auf Spiritus

Zwei Jahre später wird erneut gegen Monika de Montgazon verhandelt. Geladen ist diesmal nur die Brandsachverständige Silke Löffler vom Bundeskriminalamt Wiesbaden. Die Diplomchemikerin erklärt mit Hilfe von Lehrfilmen, wie ungeeignet Spiritus als Brandbeschleuniger sei. Sie zeigt auch, wie sich in Sekunden aus Rauchgasen, die bei einem Schwelbrand entstehen, unter Zugabe von Sauerstoff eine Feuerwalze bildet. Solch eine löste Charly aus, als er das Fenster im Krankenzimmer öffnete. Das Feuer wanderte über die holzverkleidete Decke des Obergeschosses in das Untergeschoss, wo die Gase neue Nahrung bekamen, als Monika die Haustür öffnete. So erklärt sich der kurze Zeitraum der Brandentstehung, so erklärt sich auch die Ausbreitung vom Ober- ins Untergeschoss.

Mit einem einzigen Satz zerreißt Löffler das umstrittene Spiritus-Gutachten: "Es gibt keine Hinweise darauf, die auf das Ausbringen einer brennbaren Flüssigkeit hindeuten", sagt die Chemikerin, die seit 17 Jahren im Kriminaltechnischen Institut arbeitet. In ihrer Karriere habe sie bislang nur einmal mit Spiritus als Brandbeschleuniger zu tun gehabt, in Berlin wurden zwischen 2003 und 2007 laut LKA-Statistik 196 Spiritus-Fälle festgestellt.

Damit entwickelt sich der Fall Monika de Montgazon zum Justizskandal. Ihr Verteidiger Lutz Körner weiß von mehreren ähnlichen Fällen, "in denen aufgrund des LKA-Gutachtens strafrechtlich gegen unschuldige Bürger vorgegangen wurde." Da ist zum Beispiel Frank T., der in erster Instanz zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und später freigesprochen wurde. Heute kämpft er mit den seelischen und finanziellen Folgen des Prozesses. Da ist der Fall des Postbeamten Andreas R. , der angeblich seinen behinderten Stiefsohn getötet haben sollte. Ihn sprach das Gericht bereits im ersten Anlauf frei, weil sich das LKA-Gutachten nicht mit dem Charakter des Angeklagten deckte.

"Mein Leben ist hin"

Für die Vorsitzende Richterin bedeutet der jetzige Freispruch, "unser Rechtssystem hat gegriffen. Doch das bedeutet nicht: Ende gut, alles gut. Jede zu Unrecht erfolgte Verurteilung ist eine zuviel." Sie gesteht Monika de Montgazon Haftentschädigung zu, das sind pro Tag elf Euro, mithin 9768 Euro. "Aber mein Leben ist hin", sagt die Freigesprochene. 27 Jahre lang war sie bei einer Ärztin angestellt, von der sie während der Untersuchungshaft gekündigt wurde, weil die Patienten nicht von einer Mörderin betreut werden wollten. Nun muss sie vorerst von Hartz IV leben.

 
 
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KOMMENTARE (10 von 11)
 
sportartmakler (10.04.2008, 11:56 Uhr)
yo ganzbaf,
ärzte machen keine fehler und müssen künftig sofort komplett mit ihrem privatvermögen haften bzw. die tatsache schlucken dass sie gar nicht mehr arbeiten gehen können weil sie den schuldenberg nie wieder abtragen können. eine sehr geistreiche bemerkung!
ganzbaf (10.04.2008, 11:26 Uhr)
"der sich dann wöchentlich auf dem Arbeitsamtsflur mit seinen ehemaligen Angestellten treffen kann"
---
Und womit?
Mit recht.
tkurbjuhn (10.04.2008, 08:38 Uhr)
Telefongespräch mit Egon Burrasch
http://tkurbjuhn.blogspot.com/2008/04/telefonanruf-bei-egon-burrasch-beruf.html
sportartmakler (10.04.2008, 08:34 Uhr)
amerikanische entschädigungen
in bekannten maßstäben brauchen wir nicht, zumal wir diese millionäre finanzieren würden, unrecht hin oder her. der satz von 11€ ist lächerlich, dieser müßte m.e. an die tatsächlichen einkommensverhältnisse angepaßt sein, sich zumindest daran orientieren.
bemerkung zu mord und lebensversicherung. da hast du unrecht salz, jede lv zahlt auch die vereinbarte summe bei mord, sogar bei selbstmord (nach 3 jahren ), es sei denn die bezugsberechtigte person ist im mordkomplott mit involviert, dann freut sich die versichherungsnehmergemeinschaft.
wie der fall beweist gehört jedem gutachter noch mindestens ein weiterer gestellt.
salz63 (10.04.2008, 01:29 Uhr)
Übertriebener Schadenersatz ist auch keine Lösung
Schadenersatz soll den Schaden ersetzen, nicht einen Lottogewinn ersetzen!
Sicher sind 11 Euro pro Gefängnistag lächerlich. Aber die Forderungen nach amerikanischen Verhältnissen, wo man mit Summen im zweistelligen Millionenbereich für Kleinigkeiten unterwegs ist, sind auch keine Lösung. Denn das sind Summen die keine Schäden ersetzen sondern die Existenz des anderen vernichten. Im Fall des hier angeführten Ärzte-Kunstfehlers hat man dann einen Arzt für den es nicht lohnt jemals wieder irgendwas zu arbeiten, der sich dann wöchentlich auf dem Arbeitsamtsflur mit seinen ehemaligen Angestellten treffen kann.
salz63 (10.04.2008, 01:21 Uhr)
@kuni40
Das mit Hartz IV ist schon sinnvoll. Da Lebensversicherungen bei Mord bekanntlich nicht zahlen, in Deutschland alles sehr langsam geht (zumal das ja auch alles Jahre zurückliegt, der Fall für die Versicherung abgeschlossen ist etc.) und man der Frau nicht auch noch zumuten kann bis zu dem Tag an dem die Versicherung irgendwann mal zahlt zu hungern und auf der Straße zu leben.
heartlander98 (10.04.2008, 00:34 Uhr)
Lottogewinn
11 Euro pro Tag? Dafür, dass ein ganzes Leben aus den Fugen gehoben und nachhaltig zerstört wurde? Wegen eines inkompetenten Richters? Am Rande gefragt, ist der noch im Amt?
kuni40 (09.04.2008, 23:31 Uhr)
beten
da bleibt einem nur noch beten uebrig, wenn man in D in die Muehlen der Gesetzeshueter geraet. 11 Euro pro Tag Haft? Ach ja, Kost und Logis waren ja frei. Wie kann man Anspruch auf Hartz IV haben, wenn man 220000 Euro aus der Lebensversicherung des verst. Vaters bekommt? Die Versicherung muss doch sicherlich zahlen! Oder? Ich denke der Artikel ist nicht bis zum Ende recherchiert worden. Ansonsten halte ich die "Entschaedigung" auch fuer laecherlich.
jockel_us (09.04.2008, 21:46 Uhr)
Gesetzgeber
muck72 hat Recht. Auch für andere Fälle (etwa für Patienten, denen ein sturzbesoffener Prof. Dr. Oberarzt das falsche Bein amputiert hat - kommt vor) würde eine Änderung der Schadensersatz/Schmerzensgeld-Gesetze viel Sinn machen. Erst wenn's richtig teuer wird, ist die Motivation da, solche Situationen - Fehlurteile, wie hier - zu vermeiden. In den USA wurden kürzlich drei Männern, die jahrelang unschuldig gesessen hatten, mehr als 40 Millionen Dollar zugesprochen. Das zahlt der Staat, i.e., der Steuerzahler - was wiederum die Motivation erhöht, zusätzliche Kontrollmechanismen einzubauen, um solche Fehlurteile besser zu verhindern.
muck72 (09.04.2008, 21:23 Uhr)
Justizsystem??? Gesetze !!!!
Man mag vom Justizsystem im Algemeinen und von diesem Fall im Besonderen halten, was man will, aber die Höhe der allgemeinen Haftentschädigung liegt NICHT in der Entscheidungsbefugnis des Richters oder der Richterin, sondern ist gesetzlich geregelt. Also bitte nicht über "Frau Vorsitzende" meckern, sondern über den Gesetzgeber !!!
 
 
 
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