. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
15. November 2006, 16:17 Uhr

Stinker muss Flieger verlassen

Doppeltes Missgeschick: Ein Passagier musste den Flieger von Hawaii zurück nach Düsseldorf wieder verlassen, weil er zu stark nach Schweiß stank. Seine Berufungsklage wurde abgewiesen - der Mann steckte zu lange im Stau.

Weil er zu schlecht roch, wurde ein Passagier aus dem Flugzeug geworfen© Illustration: Philipp Möller

Ein Passagier, der wegen seines strengen Geruchs aus einem Flieger geworfen wurde, hat aus formalen Gründen seinen Schadenersatzprozess gegen die Fluggesellschaft verloren. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies die Berufungsklage des Mannes ab, weil dieser nicht zur Verhandlung erschienen war. "Die telefonische Entschuldigung des Klägers, er habe im Stau gestanden, reichte dem Richter nicht aus", sagte ein Gerichtssprecher.

Der Mann wollte im vorigen Jahr von Hawaii zurück nach Düsseldorf fliegen. Unmittelbar vor dem Abflug musste er wieder aussteigen, weil seine Sitznachbarin sich über seinen starken Schweißgeruch beschwert hatte. Da die Koffer verstaut waren, konnte er sich kein frisches Hemd mehr anziehen.

Körpergeruch schränkt Freiheit ein

Der Passagier forderte in zweiter Instanz 2200 Euro Schadensersatz von British Airways (BA). Einen Prozess vor dem Amtsgericht hatte er verloren, weil die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit extremem Körpergeruch ausgeschlossen hatte.

Es sei bisher das einzige Mal, dass BA diese Klausel angewendet habe, sagte die Anwältin der Fluggesellschaft. "Die eigene Freiheit muss enden, wenn die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das ist sicher bei starkem Körpergeruch der Fall."

Der Kläger habe nach der schriftlichen Zustellung des so genannten Versäumnisurteils zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, sagte der Gerichtssprecher. Wenn dies geschehe, müsse das Gericht einen neuen Prozesstermin anberaumen.

DPA
 
 
 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe