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28. Mai 2010, 12:05 Uhr

Tauss wegen Kinderpornos zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt

Schuldig wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie. So lautete am Freitag das Urteil gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss. Der mittlerweile zur Piratenpartei übergetretene Tauss wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Landgericht Karlsruhe hat den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss am Freitag wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht sprach den früheren Bundestagsabgeordneten am Freitag des Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Es sah es damit als erwiesen an, dass Tauss das 2009 bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken nutzte und nicht etwa für seine politische Arbeit.

Dieses Urteil entsprach weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Strafverfolger wollten zudem eine Geldstrafe von 6.000 Euro erreichen.

Der inzwischen zur Piratenpartei übergetretene und nicht mehr dem Bundestag angehörende Tauss gab den Besitz der Dateien mit Kinderpornografie in der Verhandlung zu, versicherte aber, er habe diese für Recherchen zur Aufdeckung der Szene verwendet.

APN/AFP
 
 
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