So weit geht Jürgen Rüttgers in seinem Interview freilich nicht. Zwar fordert er pauschal, dass sich "Leistung wieder lohnen" müsse. Darunter verstehen seine Parteifreunde jedoch zumeist nur niedrigere Regelsätze oder bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.
Alle Lippenbekenntnisse für Rüttgers werden wahrscheinlich nicht dazu führen, dass sich in der Union eine Mehrheit für den Mindestlohn ausspricht. Zwar versprechen Politiker seit Jahren ein "Grundkonzept für den Niedriglohnsektor", aber bis heute liegt keines vor. Dabei wären die Grundzüge eines solchen Konzepts denkbar einfach: Der Regelsatz bleibt am heutigen Minimum, die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden deutlich ausgeweitet. Im Gegenzug garantiert ein vernünftiger Mindestlohn, dass der Abstand zwischen arbeitender und nicht-arbeitender Bevölkerung gewahrt bleibt.
Weil die Akteure wissen, dass sie eine echte, sinnvolle Reform der Arbeitsmarktpolitik wohl nicht hinbekommen, verlagert sich die Diskussion derzeit auf kleinere Stellschrauben oder solche, an denen die Politik bald sowieso drehen muss. Jeder Experte weiß beispielsweise, dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze für Kinder demnächst als unzureichend verwerfen wird. Die damalige Regierung Schröder orientierte sich nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern bewilligte dem Nachwuchs pauschal 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes von 359 Euro im Monat. Das werden die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber nicht durchgehen lassen, heißt es. In der Folge werden die Sätze wohl steigen.
Auch an der Forderung, Alleinerziehende stärker zu fördern, führt kein Weg vorbei. Wenn 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter in Deutschland von Hartz-IV leben, versagt hier der Grundsatz des "Forderns und Förderns". Die Betroffenen brauchen mehr Hilfe bei der Kinderbetreuung, um überhaupt eine bezahlte Arbeit aufnehmen zu können.
Eine weitere Stellschraube, die Forderung nach härteren Sanktionen, kann hingegen gar nicht weiter angezogen werden. Schon jetzt sind die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für "Arbeitsverweigerer" knallhart. Mit dem "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" wurde Mitte 2006 der Spielraum für Verschärfungen ausgereizt. Wer eine Stelle ablehnt, dem werden in aller Regel schon heute für drei Monate 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen. Bei der zweiten Weigerung 60 Prozent. Bei der dritten gibt es keinen Cent mehr, auch nicht für die Miete. Oft genug ist der Ruf nach Sanktionen ohnehin ein Scheinargument: Bei rund 3,3 Millionen Arbeitslosen und fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern gibt es nicht mal ansatzweise genug offene Stellen, die man angeblichen Arbeitsverweigerern anbieten könnte.
Für das derzeitige politische Schauspiel sind alle Fragen jenseits des Mindestlohns dennoch sekundär. Solange sich die Regierung nicht ernsthaft für eine Lohnuntergrenze ausspricht, sind fast alle Debatten über eine Hartz-IV-Reform nur Farce.