7. September 2012, 13:18 Uhr

Muslime und Juden kritisieren die religiöse Nachweisepflicht

Wer seine Söhne beschneiden lassen möchte, soll in Zukunft die religiöse Motivation der Beschneidung belegen. Juden und Muslime wollen dagegen gemeinsam demonstrieren.

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Messer und medizinisches Besteck für Beschneidungen: Religiös motivierte Beschneidungen bleiben in Berlin unter strengen Voraussetzungen straffrei©

Türkische Vereine in Berlin und Brandenburg sehen den Vorschlag des Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) zur Regelung der Straffreiheit von Beschneidungen kritisch. Die Forderung, muslimischen oder jüdischen Glauben nachzuweisen, sei rechtswidrig, erklärte die Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, Ayse Demir, am Freitag. Sie verstoße gegen die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschriebene Bekenntnisfreiheit.

Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass in Berlin die religiöse Beschneidung straffrei bleiben solle, erklärte Demir, deren Dachverband in der Region 30 türkische Vereine angehören. Eltern ließen aber "unabhängig von der Ausgeprägtheit der Religiosität und der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinden ihre Söhne beschneiden". Die Nachweispflicht müsse deshalb aus der Übergangsregelung gestrichen werden. Auch jüdische Vertreter hatten den Beschluss als Einmischung in jahrtausendealte religiöse Traditionen kritisiert. Am Sonntag wollen Juden und Muslime gemeinsam für ein Recht auf Beschneidungen demonstrieren.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte angekündigt, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen und sich über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufklären lassen. Außerdem sollen sie die religiöse Motivation der Beschneidung belegen. Schließlich müsse der Eingriff medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen.

ivi/AFP
 
 
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