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25. Februar 2009, 14:58 Uhr

Horst Mahler muss sechs Jahre ins Gefängnis

Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung für sechs Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte Mahler vorgeworfen, in einem Internet-Video und auf CD den Holocaust geleugnet und zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgestachelt zu haben.

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Der Rechtsextremist Horst Mahler wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Er muss für sechs Jahre in Haft© Tobias Hase/DPA

Der Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch in München wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Vor dem Landgericht München II musste sich der 70 Jahre alte frühere RAF-Anwalt wegen antisemitischer Hetzreden und der Verbreitung eines Buches des rechtskräftig verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verantworten. Noch im Gerichtssaal wurde er verhaftet und vor den Augen seiner Anhänger abgeführt, die den Prozess im Publikum verfolgt hatten.

Laut Anklage hatte Mahler den Holocaust als "die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet. Derartige Äußerungen soll der Angeklagte ins Internet gestellt und unter Beifügung des digitalisierten Rudolf-Buches auf CD verschickt haben.

Der Ex-Anwalt war bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sein Schlusswort in dem jüngsten Prozess hatte Mahler erneut genutzt, um seine Ansichten zu wiederholen.

DPA/AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 19)
 
Administrator (25.02.2009, 16:53 Uhr)
Liebe User
Vielen Dank für ihre Beiträge. Wir haben uns entschlossen, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
Staudenmaier007 (25.02.2009, 16:46 Uhr)
Wie macht man wieder.........
...........einen Märtyrer ? Schrieb nicht auch Alfons
Hinkel seinen "Mein Krampf" beim absitzen einer
Strafe ? Warum wiederlegt man solche Deppen nicht öffentlich und schickt sie danach zu einer
therapeutischen Behandlung ?
Alexander0815 (25.02.2009, 16:42 Uhr)
Meine Meinung ...
... schreibt mir NIEMAND vor! Wenn ich der Meinung wäre, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat (nur zur Klarstellung, ich weiss, dass er stattgefunden hat und sich nie wiederholen darf) dann ist das meine Meinung und in einer wirklichen Demokratie darf ich diese auch haben und aussprechen. NIEMAND hat das Recht, egal durch wen legitimiert, mir diese Meinung zu nehmen. Versuchen mich zu überzeugen JA, verbieten NEIN. Wenn wir in D wirklich soweit sind, dann sogar die eigene Meinung oder die Aussprache derselben unter Strafe steht, dann sind wir dem 3. Reich näher als wir glauben.
Julian2225 (25.02.2009, 16:35 Uhr)
Auch hier...
stimmt die Relativitaet nicht! Wenn Mahler 6 Jahre bekommt, dann sollten die Rechtsextremisten die irgendwen zusammentreten wenigstens 10Jahre erhalten. Und wer sagt das Mahler diese Leute anstiftet sollte sich darum kuemmern das jugendliche eine anstaendige Erziehung erhalten und sich somit ein objektives Weltbild schaffen koennen und nicht auf Scharlatane hereinfallen, zu denen ich uebrigens auch die meisten Politiker zaehle.
Aber natuerich ist Mahler ein Mann der Oeffentlichkeit und irgendein Buerokratenarsch musste sich profilieren auf seinem Namen.
Seis drum, bloss haette eine Bewaehrungstrafe ausgereicht! Und es zeugt auch hier wie frei die Menschen und deren Meinungen wirklich sind. Und weil wir dabei sind, was erhalten dann die Banker die Menschen um ihr Erspartes brachten und sie somit, fuer den eigenen Profit, verleitet haben? NIX erhalten die, weil diee Art von Betrug und Manipulation LEGITIM IST! Naja!
leboz (25.02.2009, 16:20 Uhr)
Die Auschwitzlüge
ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Verbrechen und müßte noch viel härter bestraft werden. Sie ist auch eine Beleidigung der Opfer
Eisenbaer (25.02.2009, 16:00 Uhr)
Bravo....
...das wurde auch langsam mal Zeit!!
jackiki (25.02.2009, 15:52 Uhr)
derSchuft
unter volksverhetzung fällt beides, die leugnung des holocaust, aber auch der aufruf zur gewalt.
jackiki (25.02.2009, 15:49 Uhr)
CeeTo
ok akzeptiert.
also wirklich, das kann doch nciht seien. das sind doch bestimmt alles erwachsene menschen hier oder?
wenn das thema dran sein sollte, HÄRTERE STRAFEN FÜR GEWALTVERBRECHEN, dann kann man ja gerne darüber diskutieren.
aber es geht doch gerade um ein ganz anderes thema!
derSchuft (25.02.2009, 15:48 Uhr)
Öhm..
..hat den keiner der hier Anwesenden den Artikel überhaupt gelesen??
Er ist nicht wegen der Leugnung des Holocausts bestraft worden, sondern wegen Volksverhetzung, dem Aufruf zur Gewalt gegen Juden.
Steht schon im ersten Satz.
*kopfschüttel*
jackiki (25.02.2009, 15:47 Uhr)
Vincent_Vega
ach so, das habe ich vergessen zu sagen.
und wenn eine bewusst unwahre behauptung nicht unter den schutz des art.5 gg fällt, dann kann der GESETZGEBER(der gesetzgeber ist der, den sie wählen oder auch nicht) dieses unter strafe stellen, das ist sein gutes recht, weil er der unmittelbar durch das volk legitimiert ist und solche gesetze erlassen darf.
manchmal frage ich mich, ob die menschen in unserem land nur den leisesten schimmer davon haben, wie dieses system funktioniert.
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