9. Januar 2013, 07:44 Uhr

Anwälte bestreiten Zschäpes Beteiligung an Mordserie

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe kommen aus der Deckung: Ihre Mandantin sei an der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds gar nicht beteiligt gewesen.

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NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Ihre Anwälte bestreiten eine Beteiligung an der Mordserie der rechtsextremen Gruppierung©

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben in ihrer Antwort auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft eine Beteiligung ihrer Mandantin an der Aufsehen erregenden Mordserie des rechtsextremen Nationalsozialitischen Untergrunds (NSU) zurückgewiesen. Dies berichtet "tagesschau.de" unter Berufung auf das Schreiben der Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Es gebe keinen konkreten Beleg für eine "wesentliche Tatbeteiligung" Zschäpes an den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Überfällen, die dem NSU mit den verstorbenen mutmaßlichen Mitgliedern Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos zur Last gelegt werden, betonen die Verteidiger laut dem Bericht. Heer und Stahl hatten bereits in einem stern-Interview das Verfahren als "unfair" bezeichnet.

Die Anwälte monieren zudem Formfehler in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts. Die Schrift müsse korrigiert werden, da nicht hinreichend deutlich werde, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder nur die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung vorgeworfen werde, kritisierten die Anwälte der 38-Jährigen laut einem Bericht von "Spiegel Online".

Anwälte monieren Widersprüche in der Anklage

Der erste und der zweite Teil des Anklagesatzes widersprächen sich, zitiert das Nachrichtenportal den 22 Seiten umfassenden Schriftsatz der Anwälte, der beim Oberlandesgericht (OLG) in München eingereicht wurde. Sie beantragten demnach eine Nachbesserung der Anklageschrift. Zschäpe sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, Mittäterin bei der Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle gewesen zu sein. Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte gegen Zschäpe nicht zugelassen werden, argumentieren die Anwälte laut den Berichten.

Als Beispiel führen sie eine Aussage an, die Zschäpes Anwesenheit an einem Tatort in Nürnberg belegen soll. Diese stamme von einer Zeugin gestützt, die sich lediglich an eine Person erinnere, die einer Darstellerin in der TV-Serie "Roseanne" ähneln würde. Der Wert dieser Aussage tendiere "gegen Null", zitiert "tagesschau.de" die Anwälte. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG nun entscheiden.

Gericht lockert die Haftbedingungen

Unterdessen hat das OLG München die Haftbedingungen für Zschäpe gelockert. Das berichtet der Sender SWR info. Nach dem Beschluss des Gerichts dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch solle der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden.

Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätigt, heißt es zur Begründung. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere.

Es wird damit gerechnet, dass der Prozess spätestens Mitte April vor dem OLG München beginnt. Neben Zschäpe sollen sich dann vier weitere Beschuldigte verantworten.

dho/AFP/DPA
 
 
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