Aus dem eigenen Lager hagelt es Kritik an Kanzlerin und Finanzminister. Soll der Staat die berüchtigte Daten-CD kaufen? Das fragt sich auch die stern.de-Redaktion. Er muss es, findet Hans Peter Schütz. Er darf es keinesfalls, meint Manuela Pfohl.
Die Sekretärin Magdalene H. naschte eine Frikadelle vom Frühstücksbüffet ihres Arbeitgebers und wurde nach 34 Jahren gefeuert. Diebstahl ist Diebstahl riefen die Arbeitsrechtler. Raus mit der Frau. Es geschehe Recht! Und wenn ein Hartz-IV-Empfänger zehn Euro falsch abrechnet, ist er dran. Der Rechtsstaat wird dann energisch praktiziert. Recht muss sein!
Und nun ist klar: 1500 deutsche Kapitalanleger haben Milliarden Euro auf Schweizer Geheimkonten gebunkert. Experten schätzen, dass die Herrschaften auf diese Weise 100 bis 200 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Ihre Bankauszüge, von Datendieben geklaut, wollen Kanzlerin und Bundesfinanzminister für 2,5 Millionen Euro kaufen. Doch wehklagend stehen nun die Frikadellen-Rechtsstaatsphilosophen auf der Matte und rufen: Hände weg von diesem unmoralischen Angebot. Der Staat darf kein Hehler sein! Der Datenkauf wäre des Rechtsstaats unwürdig.
Diesen Rechtsstaat-Heroen verrutschen offenbar alle moralischen Maßstäbe. Es stimmt ja, dass die Datendiebe, die diesen Deal anbieten, Kriminelle sind. Solchen Menschen dürfe man keine Steuerhinterzieher ausliefern, klagen einige Staatsrechtler. Doch schon das Wort Steuerhinterzieher schönt auf unerträgliche Weise den Vorgang. Wer den deutschen Staat und damit seine Mitbürger um hunderte Millionen Steuern betrügt, ist ein Steuer-Schwerverbrecher.
Es geht hier doch nicht um Kavaliersdelikte. Die deutsche Gesellschaft wird im großen Stil betrogen. In einer Dimension, gegen die ein gewalttätiger Bankräuber von der Schadensdimension her wie ein Taschendieb aussieht.
Im Fall des Steuerbetrugs von Ex-Postchef Zumwinkel ist aus der Perspektive der Staatsschädlichkeit zum Glück konsequent gehandelt worden. Wollen denn die Rechtsstaatsverteidiger von heute jene anklagen, die damals gehandelt haben? Einigen Politikern - zum Glück keineswegs allen - in CDU und FDP würde das gut gefallen, denn damals stellte die SPD den Bundesfinanzminister. Aber das ist nichts als parteipolitische Taktik.
Im Übrigen ist es so, dass es im Rechtsstaat bisher durchaus gängige Praxis ist, mit straffällig gewordenen Informanten zu kooperieren, wenn es um die Aufklärung anderer noch schwererer Straftaten geht. Jeder Staatsanwalt kann Prämien für die Ergreifung von Schwerverbrechern aussetzen. Der Bundesnachrichtendienst kooperiert, auch auf beachtlicher finanzieller Basis, mit V-Leuten, die selbst im staatsfeindlichen Umfeld operieren.
Zweierlei ist für den Staat, wenn er denn den Vorwurf der Hehlerei abwehren will, daher in diesem Fall geboten: Erstens muss der Schweiz endlich energisch klar gemacht werden, dass sie den Schutzschirm einrollen muss, den sie unverändert über Steuerhinterzieher hält. Zweitens sollten sich die Politiker der schwarz-gelben Koalition nicht mit moralinsauren Mienen und datenschützerischer Wichtigtuerei vor XXL-Steuerhinterzieher stellen. Sie setzen sich sonst dem Verdacht aus, in der Schweiz könnten auch einige ihrer Parteispender sitzen. Und das wollen wir zunächst einmal nicht unterstellen.