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Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hat die Methoden mancher Auskunfteien zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit kritisiert.
War die Rechtsextremistin Beate Zschäpe direkt an den Morden an neun Kleinunternehmern und einer Polizistin beteiligt? Nach einem Medienbericht fungierte sie lediglich als Helferin ihrer beiden Komplizen Böhnhardt und Mundlos.
Der Einsatz deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen über der Türkei 2003 verstieß gegen die Verfassung. Die damalige Bundesregierung verletzte die Rechte der Abgeordneten, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.
Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Inzest bleibt strafbar. Dieses Urteil ist fragwürdig, denn es beruht vor allem auf moralischen Argumenten. Den Geschwistern Patrick und Susan schadet das Urteil sogar mehr, als dass es nutzt.
Geschwisterliebe bleibt in Deutschland verboten: Laut Bundesverfassungsgerichts ist der Paragraf, der Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, im Sinne des Grundgesetzes. Der Kläger Patrick S. muss nun zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Die Zusammenarbeit der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Hartz IV verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung muss die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II komplett neu organisieren.
Das Verfassungsgericht hat die Klage der Lafontaine-Linken gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan abgelehnt. Die Begründung orientierte sich dabei inhaltlich an einem Gebot von Ex-Verteidigungsminister Peter Struck: Deutschland und die Nato-Staaten werden am Hindukusch verteidigt.
Wie sehr dürfen sich Bruder und Schwester lieben? Nachdem ein Geschwisterpaar Beschwerde eingeleitet hat, prüft das Bundesverfassungsgericht, ob das geltende Inzestverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Betroffenen dementieren. Dennoch ist es vorstellbar, dass Olaf Scholz, der Maschinist der SPD im Parlament, demnächst Justizministerin Brigitte Zypries beerbt. Auch dieser Wechsel könnte die eklatante Personalnot jedoch kaum überdecken.
Der Wunsch eines Polizisten nach einer Gehaltserhöhung wegen der hohen Lebenshaltungskosten in München mag verständlich sein - ein Recht darauf aber besteht nicht. So hat es nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Winfried Hassemer ist ein deutscher Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.
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