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15. Juli 2007, 18:14 Uhr

Der Scharfrichter kam von hinten

Erst wurde ein Fallbeil genutzt, später war ein überraschender Nahschuss in den Hinterkopf die bevorzugte Hinrichtungsmethode in der DDR. Vor 20 Jahren wurde die Todesstrafe in der DDR abgeschafft.

Tobias Hollitzer zeigt den Standort der Guillotine in der letzten zentralen Hinrichtungsstätte der ehemaligen DDR© Peter Endig/DPA

Der Scharfrichter kam von hinten, nur Sekunden nachdem der zum Tode Verurteilte von zwei Gehilfen in den fensterlosen Hinrichtungsraum geführt worden war. Für den Sträfling lautlos und unerwartet trat er hinter der Tür hervor, zielte mit der Dienstpistole aus kurzer Entfernung auf den Hinterkopf und drückte ab. 164 Mal wurde in der DDR unter strengster Geheimhaltung die Todesstrafe vollstreckt, zuletzt in der zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig. Erst vor 20 Jahren - am 17. Juli 1987 - gab Staats- und Parteichef Erich Honecker die Abschaffung der Todesstrafe bekannt.

Von einem Verzicht aus humanitären Gründen kann nach Ansicht von Wissenschaftlern keine Rede sein. "Vor dem ersten deutsch-deutschen Gipfeltreffen mit Helmut Kohl im September wollte Honecker ein Zeichen des guten Willens setzen", sagt Yvonne Fiedler, 30, die sich gemeinsam mit dem Leiter der Gedenkstätte Museum in der "Runden Ecke" in Leipzig, Tobias Hollitzer, 41, mit dem Thema beschäftigt. Aus der Bundesrepublik war immer wieder nachdrücklich der Verzicht auf die Todesstrafe angemahnt worden.

Großteil der Bürger erfuhr spät von Todesstrafe

Ein Großteil der DDR-Bürger erfuhr erst nach der Wende, dass diese Strafe angewendet wurde. Lediglich in den 50er und 60er Jahren wurden Schauprozesse gegen Mörder, NS-Verbrecher und Spione noch in der Öffentlichkeit für Propaganda-Zwecke genutzt. "Teilweise fanden die Verhandlungen sogar auf Bühnen im Kulturhaus eines Ortes statt", sagt Historikerin Fiedler. Später sollte die Öffentlichkeit nicht mehr erfahren, dass es Polizisten oder Armee-Angehörige gab, die gegen den Staat arbeiten.

Nach Recherchen des stellvertretenden Beauftragten für die Stasi- Unterlagen des Landes Berlin, Falco Werkentin, 62, wurden in der DDR 221 Todesurteile gesprochen, von denen 164 vollstreckt wurden. Bis 1956 verrichteten die Scharfrichter vor allem in Dresden ihr blutiges Handwerk. Damals wurden die Verurteilten noch mit Guillotinen geköpft. Erst später wurde die ehemalige Wohnung des Heizers der Leipziger Justizvollzugsanstalt zentrale Hinrichtungsstätte. Ab 1968 gab es Hinrichtungen durch "unerwarteten" Nahschuss ins Hinterhaupt.

Todestrakt blieb streng geheim

Der Todestrakt in Leipzig blieb bis zum Ende der DDR streng geheim. Auch im Krematorium, wo die Leichen verbrannt wurden, war Stillschweigen oberstes Gebot. Im Einäscherungsbuch wurden die Fälle unter den Stichwörtern "Abfall" oder "Anatomie" festgehalten. Auf den Totenscheinen waren Todesursache und -ort stets gefälscht.

Nachdem Historiker in den vergangenen Jahren vor allem Zahlen, politische Hintergründe und Informationen über den Ablauf der Hinrichtungen recherchiert haben, kümmern sie sich seit einiger Zeit um die Begutachtung der einzelnen Fälle. Schon jetzt ist klar, dass nahezu alle Prozesse unabhängig vom konkreten Tatvorwurf politisch gesteuert wurden, die Todesurteile von Walter Ulbricht oder Erich Honecker in ihrer Funktion als Generalsekretär des Zentralkomitees der SED genehmigt oder sogar angeordnet wurden. "Damit waren das rechtswidrige Mordaufträge", ist Werkentin überzeugt.

Stasi-Hauptmann letzter Hingerichteter

Als letzter in der DDR Hingerichteter gilt der Stasi-Hauptmann Werner Teske, der sich in die Bundesrepublik absetzen wollte. Er starb am 26. Juni 1981 durch Genickschuss, obwohl er selbst nach DDR- Recht nicht hätte zum Tode verurteilt werden dürfen. Im Juli 1998 verurteilte das Berliner Landgericht einen früheren DDR- Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft. Sie hatten an Teskes Verurteilung mitgewirkt.

Ansgar Haase/DPA
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
Grebin (16.07.2007, 19:42 Uhr)
Wann kommen....
In diesem Staat wird doch k e i n Unterschied zwischen NAZI-Staat und DDR gemacht.
Grebin (16.07.2007, 19:39 Uhr)
Wann kommen die nächsten Ungeheuerlichkeiten?
Vielleicht könnten die Bürger noch intensiver mit den weißgottnichtschönen Todesurteilen in der DDR aufgeputscht werden - wenn es nicht reicht, lassen sie doch einfach mal NAZI-Todesurteile einfließen, denn in diesem Staat wird doch Unterschied zwischen NAZISTAAT und DDR gemacht. Evtl. noch aus den USA rüberholen" und China gleich dazu.
zuddi (16.07.2007, 12:48 Uhr)
@Evil-King
...ich dachte schon, ich hätte was an der Optik ;-)
Evil-King (16.07.2007, 12:45 Uhr)
Korrektur
Steht doch nicht im Artikel. Stand aber vor kurzem was in der Sächsischen Zeitung darüber. Da stand die Bedeutung des Kreuzes drin. Der Mann auf dem Foto hatte es anbringen lassen. Is der Knastpfarrer oder sowas gewesen.
Evil-King (16.07.2007, 12:43 Uhr)
Kreuz an der Wand
Das Kreuz wurde erst nach der Wende angebracht. Als Mahnmal und Erinnerung. Steht übrigens im Artikel...
zuddi (16.07.2007, 09:49 Uhr)
Und an der Wand das Kreuz...
echt pervers!
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