. .
Familien & Verbraucher
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
21. Juli 2008, 14:11 Uhr

Hartz-IV-Kinder zahlen für ihre Eltern

Sommerjobs sind eine willkommene Alternative für Schüler, ihr Taschengeld aufzubessern - und zwar meist abgaben- und steuerfrei. Nur Kindern von Hartz-IV-Empfängern wird dies praktisch verwehrt, da den Eltern ansonsten eine Kürzung der staatlichen Leistung droht. Von Rudolf Stumberger

Für Hartz-IV-Kinder eine schlechte Alternative: Von dem Verdienst ihrer Sommerjobs wird fast alles angerechnet© picture-alliance

Während der großen Ferien ein paar Euro dazuverdienen, um sich neue Turnschuhe, ein Fahrrad oder eine Reise zu finanzieren - für viele Schüler eine normale Angelegenheit, um das Taschengeld aufzubessern. Ihnen bleibt dabei vom Verdienst meist brutto für netto, die Sommerjobs sind als sogenannte kurzfristige Beschäftigung sozialabgabenfrei und bis zu einer Einkommensgrenze von rund 7500 Euro auch steuerfrei.

Nicht so für Jugendliche, deren Eltern langzeitarbeitslos sind. Hartz IV schlägt auch hier eine Bresche zwischen die Ferienjobber und trennt die Bedürftigen von der "normalen" Welt ihrer Klassenkameraden. Denn Schüler, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, dürfen nur 100 Euro von ihrem Ferienjob behalten, darüber hinausgehender Verdienst wird abzüglich von Freibeträgen als zusätzliches Einkommen gestaffelt von 80 bis 100 Prozent vom Regelsatz wieder abgezogen. Zudem droht bei Nichtmeldung der Schülereinkünfte ein Strafverfahren und ein Bußgeld.

"Für nicht gerecht und kaum nachvollziebar", hält die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Ernstberger diese Regelung und hat den Parlamentarischen Staatssekretär Kajo Wasserhövel im Bundessozialministerium in einem Brief gefragt, ob hier nicht eine gesetzliche Änderung angezeigt sei. Hintergrund des Briefes ist ein Fall aus dem bayerischen Wahlkreis der Bundestagsabgeordneten. Ein 16-jähriger Schüler in Wunsiedel hatte im vergangenen August drei Wochen lang einen Ferienjob angetreten, er konnte erstmals seine Englisch-Kenntnisse als Betreuer eines Jugend-Workshops anwenden. Die Freude über das erarbeitete Geld dauerte jedoch nicht an. Denn seine Mutter, alleinerziehend und seit einigen Jahren arbeitslos, ist Hartz IV-Bezieherin. Und damit ist der 16-Jährige kein normaler Schüler mehr, sondern Mitglied der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Somit galt für ihn die Freigrenze von 100 Euro im Monat.

Kürzung plus Geldbuße

Die "Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssuchende in der Region der Landkreise Wunsiedel und Tirschenreuth-Nord", die Arge, kürzte deshalb das Einkommen der Familie für einen Monat fast um die Hälfte. "Daran habe ich wirklich nicht gedacht. Ich habe Florian einfach als meinen Sohn angesehen, nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft", so die 52-jährige ehemalige Bankangestellte zu der örtlichen Lokalzeitung.

Doch es blieb nicht nur bei der Kürzung: Versäumt ein Hartz IV-Bezieher, zusätzliche Einkommen der Behörde zu melden, hat das Folgen. So müssen auch kleine Gewinne - wie zum Beispiel fünf Euro beim Prämiensparen der Bank - der Arge gemeldet werden. Ansonsten droht eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro oder gar - bei Zahlungsunfähigkeit - Erzwingungshaft. Im Fall der Mutter von Florian bedeutete dies eine Geldbuße von 61 Euro.

Für den 16-jährigen Schüler lohnt sich also Leistung nicht und das Amt bestätigt ihm, dass für ihn andere Spielregeln gelten als für den Banknachbarn in seiner Klasse. Hintergrund ist, dass die Behörde alles anrechnet, was pro Monat einer Bedarfsgemeinschaft zufließt. Hätte der Schüler seinen Verdienst von 750 Euro auf zwölf Monate verteilt ausbezahlt bekommen, so wäre ihm das Geld geblieben, da der monatliche Zuverdienst unter dem Grenzwert von 100 Euro läge. So aber wurde der Lohn auf einen Monat angerechnet.

Ungerecht, findet die Bundestagsabgeordnete Ernstberger: "Ich sehe an dieser Stelle einen Nachbesserungsbedarf dahingehend, dass ein einmaliger Ferienjob gegenüber einer monatlich geleisteten Nebentätigkeit nicht zu Nachteilen für Jugendliche führen sollte."

Für Ministerium wäre Ausnahme "problematisch"

Beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales freilich heißt es, eine derartige Nichtberücksichtigung von Schülereinkommen sei "problematisch". Denn dann würde dem ohnehin angeknacksten Gebälk der Hartz IV-Gesetzgebung eine weitere Kerbe zugefügt: "Würde man die Einnahmen aus einem 'Ferienjob' auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum oder gar auf ein Jahr aufteilen, wäre fraglich, ob man nicht auch bei volljährigen Arbeitnehmern eine einmonatige Beschäftigung entsprechend privilegieren müsste", so das Ministerium.

Und eine kleine Lawine wäre losgetreten: "Eine Änderung bei Ferienjobs würde darüber hinaus auch Folgeforderungen für weitere Sachverhalte nach sich ziehen, bei denen Jugendliche bzw. junge Erwachsene ebenfalls einen Teil ihres Einkommens für ihren eigenen Lebensunterhalt oder ihre Unterkunftskosten einsetzen müssen, wenn die Eltern hilfebedürftig sind", heißt es aus dem Ministerium. Zu diesen Sachverhalten gehörten "Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung (Ausbildungsvergütung), Schüler an Berufsfachschulen (192 Euro Ausbildungsförderung), Wehr- und Zivildienstleistende (Sold) oder Teilnehmer an freiwilligen sozialen und ökologischen Jahren (Taschengeld)."

So sieht derzeit beim zuständigen Bundesarbeitsministerium in Berlin nichts nach einer Änderung oder Überprüfung in Sachen ALG II und Ferienjob aus, wie von der bayerischen Bundestagsabgeordneten Ernstberger gewünscht. Die hat im Übrigen seinerzeit im Bundestag der Hartz IV-Gesetzgebung zugestimmt.

Von Rudolf Stumberger
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Kurzzeit-Beschäftigung So finden Sie den richtigen Ferienjob

Ferienzeit ist Arbeitszeit: Schüler, Studenten, Hausfrauen, Rentner oder Erwerbslose suchen daher Kurzzeitjobs. Doch nicht jedes Angebot ist seriös. Hier lesen Sie, wie Sie ernstzunehmende Jobs erkennen und wo Sie den richtigen Job für kurze Zeit finden. mehr...

Schülerjobs In den Ferien Kasse machen

In den Ferien schnell die Finanzen aufbessern? Wer als Schüler seinen Eltern nicht auf der Tasche liegen will, kommt um einen Sommerjob nicht herum. stern.de sagt, worauf Schüler bei Steuern, Versicherungen und Arbeitsschutz achten müssen. mehr...

Ferienjobs Worauf Studenten achten sollten

Miete, Essen, Studiengebühren - und ein Urlaub soll auch einmal drin sein. Wer als Student nicht von seinen Eltern finanziert wird, ist auf einen Studentenjob angewiesen. Aber wie viel darf ein Studierender verdienen? Und was bekommt das Finanzamt? stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen. mehr...

MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind
 
Partnerangebot Der stern.de-Gasvergleich Der stern.de-Gasvergleich Sparen Sie mit günstigem Gas

Mit einem Gasanbieterwechsel lässt sich viel Geld sparen! Vergleichen Sie einfach online und wechseln Sie kostenlos den Versorger mehr

 
 
 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (7/2012)
Unser täglich Fleisch