Bundesagentur für Arbeit

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Darstellung der Justitia

14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld

Obwohl sie sich schon 14 Monate vor der geplanten ersten Auszahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur meldete, steht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld zu. Sie musste sich dafür nicht erneut melden, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Die Klägerin hatte einen Job, der zum 30. Juni 2019 durch einen Aufhebungsvertrag endete. (Az. B 11 AL 6/24 R)