Inhaltsverzeichnis
Nachdem E-Scooter 2019 in Deutschland offiziell zugelassen wurden, überfluteten sie die Straßen regelrecht und sorgten für reichlich Gesprächsstoff. Zum einen, weil sich die Unfälle mit Elektrorollern häuften – und zum anderen, weil viele Modelle (noch) keine Straßenzulassung hatten. Inzwischen gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Tretrollern mit Elektroantrieb, aus der hervorgeht, wie sich Fahrzeughalter im öffentlichen Raum verhalten müssen und unter welchen Voraussetzungen E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen sind. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Elektroroller werden im Folgenden zusammengefasst und beantwortet.
E-Scooter Führerschein – in Deutschland Pflicht?
Laut dem ADAC gibt es für E-Scooter keine Führerschein-Pflicht – unter der Voraussetzung, dass der Tretroller mit Elektroantrieb nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fährt. Hinzukommt, dass nur E-Scooter mit Straßenzulassung auf Radwegen, Radfahrstreifen und inFahrradstraßen erlaubt sind. "Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt", ergänzt der Automobilclub. Das gilt jedoch nicht für das Schild "Radfahrer frei".
Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?
Auch hier besteht für E-Scooter-Fahrer keine Pflicht. Allerdings lautet die offizielle Empfehlung des ADAC, dass es grundsätzlich sicherer ist, wenn Sie während der Fahrt einen Helm tragen.
Mindestalter für E-Scooter-Fahrer: ja oder nein?
Unabhängig davon, ob Sie den Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr oder auf privatem Gelände fahren wollen: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein, damit er einen E-Scooter bedienen darf. Er benötigt dafür keine Mofa-Prüfbescheinigung und auch keinen Führerschein. Das Mindestalter ist jedoch Gesetz.
Alkohol-Promillegrenze: Das müssen Sie wissen
Auch wenn Sie für den E-Scooter keinen Führerschein benötigen, gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrer – werden diese überschritten, droht Ihnen nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Ab 0,5 Promille zahlen Sie 500 Euro Strafe, bekommen zwei Punkte in Flensburg und müssen Ihren Führerschein (wenn vorhanden) für einen Monat abgeben. Beim zweiten Mal liegt das Bußgeld bei 1.000 Euro und drei Monaten Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille liegt bereits eine Straftat vor, die Ihnen nicht nur drei Punkte in Flensburg bringen, sondern auch eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich zieht – Ihnen kann die Fahrerlaubnis sogar komplett entzogen werden.
- Ab 0,3 Promille kann Ihnen das Gleiche drohen, wenn Sie beim Fahren eines E-Scooters alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht haben.
Noch ein wichtiger Hinweis vom ADAC: Solange Sie sich noch in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, gilt für Sie eine Promille-Grenze von 0,0.
E-Scooter ohne Führerschein: Die wichtigsten Regeln
Aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben sich folgende Voraussetzungen für E-Scooter mit Straßenzulassung:
Wenn Sie einen Tretroller mit Elektroantrieb besitzen, der mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h fahren kann, benötigt dieser eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr. Hinzukommt, dass Sie Ihr Fahrzeug versichern müssen – sprich Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen. Setzen Sie den E-Scooter nur auf privatem Gelände ein, benötigen Sie keine Straßenzulassung.
Des Weiteren gelten folgende Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr:
- Das Befahren von Bürgersteigen und (den meisten) Fußgängerzonen ist nicht gestattet.
- Sind keine Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstreifen vorhanden, müssen Sie auf die Straße ausweichen.
- E-Scooter sind nur für einen Fahrer zugelassen, das Mitnehmen einer zweiten Person ist nicht erlaubt.
- Wenn Sie die Richtung ändern, sprich nach rechts oder links abbiegen, müssen Sie das mit Handzeichen kenntlich machen.
- Sowohl die Beleuchtung als auch eine Klingel muss am E-Scooter befestigt und voll funktionsfähig sein.
- Tretroller mit Elektromotor dürfen nur hintereinander gefahren werden und nicht nebeneinander.
- Sie dürfen keine Anhänger am Fahrzeug befestigen oder mit dem E-Scooter hinter sich herziehen.
Es ist nicht erlaubt, einen E-Scooter freihändig zu fahren oder sich mit dem Fahrzeug an ein anderes zu hängen.
Wenn Sie auf einem Radweg fahren, müssen Sie schnelleren Fahrradfahrern ermöglichen, Sie zu überholen.
- Beim Befahren von Fußgängerwegen, die Sie mit dem E-Scooter nutzen dürfen, muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter, fallen unterschiedlich hohe Bußgelder an. Diese sind zwar nicht so hoch wie beim Überschreiten der Alkohol-Promillegrenzen, belasten den Geldbeutel aber trotzdem genauso. Es folgt ein kleiner Auszug:
Verstoß | Bußgeld |
Bei Rot über die Ampel gefahren: | 60 Euro |
Gehweg oder Radweg befahren: | 55 Euro |
Nebeneinander gefahren: | 15 Euro |
Freihändig gefahren: | 10 Euro |
E-Scooter zu zweit genutzt: | 20 Euro |
An ein anderes Kfz anhängen: | 10 Euro |
Fahren ohne Versicherungsschutz: | 40 Euro |
Klingel fehlt oder funktioniert nicht: | 15 Euro |
Licht fehlt / funktioniert nicht: | 20 Euro |
Quellen: ADAC; Bußgeldkatalog
Das könnte Sie auch interessieren:
- E-Scooter mit Straßenzulassung: fünf Modelle im Vergleich
- E-Scooter Test: Hier geht es zum E-Scooter Vergleich.
Dieser Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Mehr Informationen dazu gibt es hier.