Ein verlockendes Angebot im angesagten Internet-Automarkt: Audi A3 1.8 T, knapp 69 000 Kilometer gelaufen, mit "repariertem Seitenschaden". Thomas Müller, Informatikstudent aus Bonn, macht den Deal per E-Mail klar, holt den Audi in Hanau ab, zahlt 7300 Euro bar und fährt mit dem Gebrauchtschnäppchen heimwärts.
Kurz vor dem Ziel der Jungfernfahrt tritt der Motor in den vorzeitigen Ruhestand. Harmlose Ursache. Ein Schlauch von der Drosselklappeneinheit war abgerutscht. "Aber", warnt der ADAC-Pannenhelfer am Autobahnrand beim Blick in den Motorraum, "da hat's wohl mal einen bösen Bums gegeben, und der ist nur äußerst stümperhaft zusammengeflickt. Nicht ungefährlich." Später bestätigt eine Fachwerkstatt die vernichtende Diagnose. Geschätzte Kosten für eine ordentliche Karosseriereparatur im Vorderwagen: etwa 5000 Euro. Student Müller klagt auf Schadensersatz. Bekommt sogar recht, aber kein Geld. Denn der Internetverkäufer war nur ein Vermittler und Kumpel des Eigentümers, und bei dem war nichts mehr zu holen.
Matthias Feltz, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Wetter bei Marburg, kennt viele ähnliche Fälle: "Bei Internetgeschäften", sagt er, "sind Autofahrer oft noch leichtgläubiger als bei üblichen Autokäufen. Dabei gelten die gleichen Vorsichtsregeln."
Dazu zähle, so Jurist Feltz, das begehrte Wunschauto technisch prüfen zu lassen. Etwa bei freien Sachverständigen. Mit Rat und Adressen stünden auch Automobilclubs zur Seite. Zumindest aber sollte man selbst eine Probefahrt unternehmen. Wenn der Verkäufer die verweigert, dann auf jeden Fall Hände weg vom Kauf. Außerdem niemals, wirklich niemals, Daten von EC- oder Kreditkarten rausgeben. Leider geschieht das immer wieder. Für Gauner eine Einladung, das Konto des Kaufinteressenten zu plündern.
Für Computerfachmann Müller kommt auch der Rat zu spät, sich beim Kauf zusätzlich zum Fahrzeugschein den Personalausweis zeigen zu lassen. Nur so kann der Käufer sicher sein, den echten Eigentümer vor sich zu haben. "Ich war", dämmert dem Audi-Fan aus Bonn inzwischen, "wohl etwas naiv."
Dabei hatte er noch Glück. Wenn sich nämlich herausstellt, dass das ganze Auto oder auch nur Teile wie Kotflügel oder Wasserpumpen heiße Ware aus Diebstählen sind, muss auch der gutgläubige Käufer alles wieder rausrücken - ohne sein Geld wiederzusehen. Abgesehen davon, dass auch der Staatsanwalt Fragen stellt und mit einer Anklage wegen Hehlerei drohen kann.
Anwalt Feltz: "Der Handel mit Verschleiß- und Ersatzteilen per Internet wächst rasant. Da ist es besonders wichtig, den Verkäufer oder Eigentümer klar identifizieren zu können, um jeden Ärger zu vermeiden."
Thomas Müller hat den Audi inzwischen verschrotten lassen. Für einen neuen Kauf ist jetzt Jobben und Sparen angesagt. Den nächsten Wunschkandidaten, wieder einen gebrauchten Audi A3, hat er schon gesehen - beim Händler. Der hoffnungsvolle Informatiker: "Für einen Internetjunkie wie mich ziemlich peinlich."