Unerwünschte Google-Ergebnisse Mehr als 12.000 Löschanträge am ersten Tag

Das Antragsformular für EU-Bürger, die unerwünschte Ergebnisse bei der Suche über Google löschen wollen, wurde bereits am ersten Tag mehr als 12.000-mal ausgefüllt.

Offenbar fühlen sich tausende EU-Bürger von Inhalten im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben EU-Bürger haben das Recht, vergessen zu werden. Das hatte das Gericht Mitte Mai entschieden. Internetsuchmaschinen wie Google dürfen demnach in bestimmten Fällen nicht mehr sämtliche Treffer auflisten, wenn ein Name eingegeben wird. Innerhalb des ersten Tages, an dem EU-Bürger ein entsprechendes Formular ausfüllen konnten, haben bereits mehr als 12.000 Menschen die Löschung unliebsamer Suchergebnisse beantragt. Das berichtete der "Spiegel" unter Berufung auf Unternehmensangaben.

Am Donnerstagabend hatte Google im Internet ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem Europäer die Löschung unerwünschter Daten beantragen können. Laut EuGH-Urteil müssen EU-Bürger nicht mehr dulden, dass Links unter ihrem Namen angezeigt werden, deren Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen will, muss in dem Formular eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden - für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Gibt Google einem Antrag statt, werden die fraglichen Links ausgeblendet - allerdings nur in Europa. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde.

Aus "Transparenzgründen" will Google künftig auch Informationen über das Ausmaß der Löschanfragen insgesamt veröffentlichen, wie der "Spiegel" unter Berufung auf Google berichtet. Dies könne in Zukunft etwa über den halbjährlichen Transparenzbericht geschehen, den das Unternehmen seit 2010 erstellt.

AFP
jen/AFP

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