Auch dieses Silvester werden wohl wieder für über hundert Millionen Euro Böller, Knaller und Raketen in die Luft gejagt. Beim Einkauf, der regulär seit Mittwoch möglich ist, sollten die Bürger vor allem auf das amtliche Prüfsiegel achten, denn illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich. Folgende Dinge sind zu beachten, um es sicher knallen zu lassen.
Böller-Freunde sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne
BAM-Prüfsiegel
droht eine Geldstrafe. Zudem können etwa aus Osteuropa eingeschmuggelte Böller vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der
Klasse zwei
(Prüfsiegel: BAM-PII plus eine Kombination aus vier Zahlen oder dem CE-Zeichen und einer neunstelligen Nummer) ist nur vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen zudem nur an
Erwachsene
verkauft werden. Zu dieser Klasse gehören Knallfrösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen oder Fontänen.
Für
Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren
zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der
Klasse eins
(Prüfsiegel: BAM-PI plus eine Kombination aus vier Zahlen): Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.
Für Feuerwerkskörper der Klasse zwei gilt eine
strikte "Knallzeit"
: Sie dürfen nur zwischen Silvester 14.00 Uhr und Neujahr 06.00 Uhr abgebrannt werden. Diese Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.
Ausdrücklich verboten ist das Schießen mit
Schreckschusswaffen
in der Öffentlichkeit. Es kann mit einer Strafanzeige geahndet werden; Waffen und Munition können eingezogen werden. Dies gilt vor allem für sogenannte Vogelschreckmunition. Sie ist wegen ihrer hohen Sprengkraft grundsätzlich zu Silvester verboten. Wer sie ohne Erlaubnis erwirbt, verschießt oder damit handelt, muss mit mindestens sechs Monaten Haft oder einer hohen Geldstrafe rechnen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester ist vor bestimmten Einrichtungen verboten. Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dass Raketen, Böller und Co. in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
nicht gezündet werden dürfen. Seit 1. Oktober 2009 gilt der Sicherheitsabstand auch für
Reetdach- und Fachwerkhäuser
. Ob ein Abbrennort in "unmittelbarer Nähe" eines dieser Gebäude ist, muss anhand der örtlichen Gegebenheiten festgestellt werden.
Zur eigenen Sicherheit und der anderer dürfen Feuerwerkskörper auch
nicht auf Balkonen
abgebrannt werden. Raketen sollten außerdem
nicht unter Bäumen und Stromleitungen
in die Luft gehen. Beim Zünden von Böllern ist auf einen Mindestabstand von acht Meter zu achten. Der Schallpegel erreicht nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung dann immer noch einen Schallpegel von 120 Dezibel.
Böller & Co. dürfen
niemals am Körper
getragen werden. Feuerwerkskörper gehören
nicht in Jacken- und Hosentaschen
und auch
nicht in den Rucksack
. Explodieren sie, drohen lebensgefährliche Verletzungen. Also lieber einen Beutel oder eine Tragetasche nehmen.
Weitere Hinweise der Feuerwehr:
Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher). Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.