
Prädikatswein
Der Begriff Prädikatswein bedeutet nicht in allen Ländern dasselbe. In Deutschland gibt es verschiedene Qualitätsstufen. Im Unterschied zu anderen Weinbau-Nationen in Europa, wo die Herkunft des Weins für die Qualitätseinteilung maßgeblich ist, richtet sich das Qualitätssystem der deutschen Weine am Mostgewicht der Trauben zum Zeitpunkt der Ernte. Dieses Mostgewicht stellt ein Maß für den Anteil der gelösten Stoffe im Traubenmost dar und ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Wein. Das Mostgewicht wird in Grad Öchsle (benannt nach Christian Öchsle) gemessen und gibt anhand des Zuckergehaltes Auskunft, wie weit die Reifung der Trauben fortgeschritten ist. Das deutsche Weingesetz teilt die Qualitätsstufen und Prädikate ausschließlich nach dem Zuckergehalt des Mostes ein, verbunden meiner einer regionalen Bezeichnung. Die vier Güteklassen sind: Prädikatswein, Qualitätswein, Landwein und Wein. Innerhalb der Güteklasse Prädikatswein wird unterschieden zwischen: Trockenbeerenauslese, Beerenauslese und Eiswein, Auslese, Spätlese und Kabinett. Ein Wein ohne Herkunftsangabe wird als Tafelwein deklariert. In dieser Kategorie finden sich frische und leichte Weine, die für den schnellen Konsum gedacht sind. Der Landwein ist eine gehobene Klasse des Tafelweins und zählt zu den Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe. Die Landschaft, aus der mindestens 85 Prozent der Trauben stammen, muss am Etikett angegeben sein. Er wird trocken oder halbtrocken ausgebaut. Weine mit dem Prädikat "Spätlese" müssen aus Trauben hergestellt werden, die im vollreifen Zustand geerntet werden. Diese Weine werden trocken oder restsüß ausgebaut. Für Weine mit dem Prädikat Auslese dürfen nur vollreife und goldgelbe Trauben verwendet werden, die mit der Hand verlesen werden. Diese Weine werden trocken oder lieblich süß ausgebaut.
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