
Kabinett
Der Begriff Kabinett bedeutet in Deutschland die Bezeichnung einer Qualitätsstufe. Diese erhalten Weine, die einer gehobenen Güteklasse angehören und bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie sind meist trockene oder halbtrockene, leichte oder liebliche Weine. Sie werden aus reifem Lesegut gewonnen und müssen ein natürliches Mostgewicht aufweisen. Dieser Wert variiert je nach Anbaugebiet. Die Erhöhung des Alkoholgehaltes durch Zuckerzugabe ist nicht erlaubt, ebenso wie eine zusätzliche Süßung. Der Begriff wurde vermutlich schon um das Jahr 1500 erstmals erwähnt und wurden schon damals aus reifen Trauben verwendet. Der Wein ist eng mit dem Kloster Eberbach verbunden, welches heute noch qualitativ hochwertige Weine herstellt. Im Kloster gab es schon damals einen besonderen Raum (das Kabinett) in dem nur die allerbesten Wein-Schätze gelagert wurden. Zuvor war dieser Raum eine "Fraterie" – ein Arbeitsraum, indem handwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten wurden. Der Wein schmeckt meist trocken oder restsüß. Das Kabinett ist ein Wein, der in Deutschland und Österreich ausgebaut wird. In der Weinhierarchie stehen unter den Kabinett-Weinen die Qualitätsweine, die Landweine und anschließend die Tafelweine. Die Bezeichnung Kabinett darf dann verwendet werden, wie die Zulassung durch eine analytische und sensorische Degustation abgeschlossen wurde. Der Alkoholgehalt darf höchstens 12,9 Prozent vol. betragen. Aus Österreich stammen folgende besondere Kabinett-Weine: Steinfeder, Smaragd und Federspiel.
© Olena Mykhaylova / Picture Alliance