In Hessen heben mehrere Landkreise die wegen der Vogelgrippe geltende Stallpflicht für Geflügel auf. In den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und im Kreis Offenbach gilt das nach Angaben der Pressestellen seit Montag. Schon seit Sonntag darf Geflügel in der Landeshauptstadt Wiesbaden ebenfalls wieder ins Freie gelassen werden, wie die Stadt in einer Pressemitteilung verkündete.
In einigen anderen hessischen Landkreisen wurde die Stallpflicht ebenfalls bereits Anfang Januar aufgehoben, wie sie auf ihren Internetseiten mitteilten. Dazu gehören der Schwalm-Eder-Kreis, der Kreis Bergstraße und die Landkreise Marburg-Biedenkopf, Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg. Im Landkreis Kassel und dem gesamten Gebiet der Stadt Kassel erfolgte die Aufhebung der Stallpflicht am 14. Januar. Dasselbe gilt auch für die Stadt Frankfurt und den Rheingau-Taunus-Kreis. Im Werra-Meißner-Kreis endete die Stallpflicht bereits am 12. Januar.
Einige hessische Landkreise hatten die Stallpflicht bereits im Dezember letzten Jahres aufgehoben: Dazu zählen unter anderem der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, der Vogelsbergkreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.
Ausbruch im mittelhessischen Hungen
Dagegen besteht in einem Geflügelbetrieb in Hungen (Mittelhessen) nach Angaben der Kreisverwaltung Gießen der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Untersuchungen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor hätten am Sonntag den Erreger H5 nachgewiesen, teilte die Verwaltung mit. Die Proben würden nun vom Friedrich-Loeffler-Institut untersucht. "Das Veterinäramt des Landkreises Gießen musste die Tötung von rund 19.000 Masthähnchen des Betriebs anordnen."
Das Veterinäramt bereite eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius rund um den Betrieb im Stadtteil Utphe vor. "Damit sind Beschränkungen für das Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten sowie die Pflicht zur Aufstallung verbunden." Betroffen seien auch Teile des Wetteraukreises.