Eigentlich wollte Komiker Mario Barth am Wochenende mit dem ICE nach Frankfurt fahren. Während eines Livestreams aus seinem Abteil nahm er dabei aber anscheinend kurzzeitig seine Maske ab – obwohl in den Zügen der Deutschen Bahn weiterhin Maskenpflicht gilt. Barth und ein Zugbegleiter lieferten sich daraufhin anscheinend zunächst ein Wortgefecht.
Weil die Situation dadurch nicht geklärt werden konnte, machte der Zugbegleiter von seinem Hausrecht Gebrauch – und schmiss Barth und seine beiden Begleiter kurzerhand aus dem Zug. Für Barth besonders unangenehm: Am nächsten Bahnhof in Hanau warteten schon zwei Polizisten auf die Truppe. Als einer seiner Begleiter ihn darauf hinweist, fragt Barth erstaunt nach: "Echt, hat der die Bullen gerufen?"
Mario Barth aus dem Zug geschmissen – Video zeigt den Rauswurf
Im Dialog mit den Polizisten fragt Barth zunächst nach, wer ihm den Schaden bezahle. Unter anderem habe er seine bereits bezahlte Fahrkarte dadurch nicht voll nutzen können und würde nun per Taxi von Hanau nach Frankfurt fahren müssen. Später sagt Barth, er habe "gute Anwälte" und kündigt an, die Situation "juristisch zu klären".
Dokumentiert ist die Situation, weil Mario Barth einen Livestream startete und das 45 Minuten lange Video anschließend auf Instagram hochlud. Unklar ist allerdings, wie die Auseinandersetzung mit dem Zugbegleiter tatsächlich vonstatten ging, da das Video erst nach dem Vorfall einsetzt.
Kurz vor Ende des Videos gibt Barth selbst zu: "Es stimmt, ich habe auch eine Zeit lang nicht getrunken und trotzdem die Maske abgemacht, aber ich dachte aufgrund dessen, dass das Abteil nur uns gehört mit einer verschlossenen Tür, dass es egal ist."
Davor vermutet Barth allerdings selbst einen persönlichen Hintergrund und "Willkür" hinter dem Vorfall. Ein Sprecher der Deutschen Bahn sagte gegenüber "Bild"-Zeitung: "In unseren Zügen gilt die gesetzliche Maskenpflicht. Das gilt auch für Mario Barth." Ein Sprecher der Bundespolizei ergänzt, dass die Beamten das Hausrecht des Zugbegleiters durchgesetzt hätten und "Herrn Barth von der Weiterfahrt im ICE ausgeschlossen" haben.