Tödlicher Kampfhunde-Angriff Thüringen will Eignung von Hundehaltern stärker prüfen

Nachdem Kampfhunde ein dreijähriges Mädchen totgebissen haben, prüft Thüringen eine Verschärfung der Vorschriften.

Nachdem ein dreijähriges Mädchen in Thüringen von Kampfhunden totgebissen wurde, prüft das Land eine Verschärfung der Vorschriften. Das Kind besuchte am Freitag in Sachsenburg gemeinsam mit seiner Urgroßmutter eine Tante, als deren vier Stafford-Bullterrier plötzlich über die Kleine herfielen. "Wir wollen den Grundsatz, dass der Halter voll für seine Hunde verantwortlich ist, noch stärker zur Geltung bringen", erklärte Landes-Innenminister Peter Huber (CDU) am Pfingstmontag in Erfurt. So könnten nicht angemeldete Hunde künftig bereits als Beleg für eine fehlende persönliche Eignung des Halters gewertet werden.

Unklar ist bislang, warum die Besitzerin der Tiere keine Erlaubnis für deren Haltung eingeholt und von wem sie die Hunde bezogen habe. Die Urgroßmutter, die das Mädchen schützen wollte, kam mit schweren Bissverletzungen ins Krankenhaus. Gegen die Tante wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Mit den Hunden, die nach der Tragödie sofort eingeschläfert wurden, hatte es zuvor keine Probleme gegeben. Routinemäßig wird auch gegen die Eltern des Mädchens ermittelt. Es werde geprüft, ob diese gegen die Aufsichtspflicht verstoßen hätten, teilte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit.

Der Minister verteidigte erneut den Verzicht auf eine Liste gefährlicher Hunderassen in Thüringen. Eine Rasse-Liste führe nicht unbedingt zu mehr Sicherheit.

Er verwies auf Zahlen, wonach von den 418 im vergangenen Jahr als auffällig registrierten Hunden in Thüringen nur 30 sogenannte Kampfhunde gewesen seien. Die meisten Beißattacken und Körperverletzungen verübten danach Schäferhunde und Mischlinge. Wegen Beißattacken wurden in Thüringen 2009 acht Hunde eingeschläfert.

In Thüringen gibt es seit März 2000 eine Gefahrenhundeverordnung. Doch diese legt keine besonderen Auflagen für bestimmte Rassen fest, wie es in vielen anderen Bundesländern üblich ist.

Minister Huber sagte, letztlich nützten alle Vorschriften nichts, wenn die Hunde vom Halter nicht angemeldet würden und die Behörden somit nichts von deren Existenz wüssten.

Schärfere Regeln und einen Hundeführerschein hatten zuvor die Deutsche Kinderhilfe und die Tierschutzvereinigung Peta gefordert. "In Thüringen gilt jeder Hund so lange als ungefährlich, bis er zubeißt", kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Vier Pitbulls dürfen in anderen Ländern nur unter strengen Bedingungen gehalten werden - wenn überhaupt."

DPA
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