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Kachelmann-Prozess Die Angst der Opfer

Die Lehre aus dem Kachelmann-Prozess: Die Berichterstattung hat Vergewaltigungsopfern generell geschadet. Opferverbände üben scharfe Kritik, Politiker fordern Einschnitte.
Von Mareike Rehberg

"Im Zweifel für den Angeklagten" - nach diesem Grundsatz wurde der Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen. Doch Kachelmann und Nebenklägerin Silvia May (Name geändert) müssen - so sieht es der Richter Michael Seidling - künftig mit dem Verdacht leben, ein "potenzieller Vergewaltiger" beziehungsweise eine "potenziell rachsüchtige Lügnerin" zu sein.

Doch der Fall, der in den Medien in den vergangenen Monaten so intensiv unter die Lupe genommen wurde, wie kaum ein zweiter, hat nicht nur Folgen für die beiden Protagonisten. Die eigentlichen Leidtragenden der ausufernden Berichterstattung sind nach Ansicht von Opferverbänden Frauen, die vergewaltigt wurden. Ihre Bereitschaft, Anzeige gegen den Täter zu erheben, dürfte künftig noch weiter sinken.

Kachelmann-Fall schürt Ängste bei Opfern

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes geht davon aus, dass die rund 8000 Vergewaltigungen, die jährlich zur Anzeige gebracht werden, nur fünf Prozent aller tatsächlichen Fälle ausmachen. Lediglich 14 Prozent der Anzeigen mündeten schließlich in einer Verurteilung. Die Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess war nach Ansicht von Terre-des-Femmes-Referentin Birte Rohles für die Betreuung mutmaßlicher Vergewaltigungsopfer alles andere als hilfreich. Viele Frauen hätten nun noch mehr Angst davor, als Lügnerin abgestempelt zu werden, und schreckten vor einer Anzeige zurück.

Politiker springen dem Verband bei. Der Rechtsausschussvorsitzende des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), forderte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" eine Beschränkung der Berichterstattung. Es dürfe nicht sein, "dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird." Vielmehr müssten die Medien verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Dies solle notfalls gesetzlich geregelt werden, "soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären". Der CDU-Politiker stellt die Frage, was es dem Opfer einer Vergewaltigung helfe, "dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen".

Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sprach sich in der gleichen Zeitung ebenfalls für einen "Ehrenkodex" aus, "mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten". Grundsätzlich sei die Öffentlichkeit des Strafprozesses eine Errungenschaft. Die Berichterstattung dürfe aber nicht so weit führen, dass die Betroffenen an den Pranger gestellt und vorverurteilt würden"

Warum Frauen sich nicht trauen

"Frauen, traut euch" – das ist bei Terre des Femmes die generelle Devise. Doch oft genug täten sich Beraterinnen schwer, ihren Klientinnen zur Anzeige zu raten, sagt Rohles im Gespräch mit stern.de. "Eine Frau muss sehr stark sein, wenn sie das Unrecht, das ihr angetan wurde, gesühnt sehen will", oft genug ende ein Verfahren mit einem Freispruch, der dann psychisch verwunden werden müsse.

Auch eine zweite, wenngleich meist unbegründete Angst hat der Kachelmann-Fall geschürt: Dass in einem Vergewaltigungsprozess weite Teile des eigenen Privatlebens an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Die Frau eines kleinstädtischen Sparkassendirektors überlege sich eine Anzeige zweimal, wenn sie fürchte, ein Opfer der Lokalpresse zu werden, so Rohles.

Auch Veit Schiemann vom Opferschutzverein Weißer Ring hat festgestellt, dass diese Ängste in Beratungsgesprächen seit dem Kachelmann-Prozess öfter zur Sprache gebracht werden. "Die Opfer setzen sich mit dem Fall gleich und fürchten sich davor, in den Boulevardmedien aufzutauchen", sagt Schiemann zu stern.de. Natürlich sei diese Furcht, wenn kein Prominenter beteiligt ist, unnötig, dennoch müsse der Weiße Ring viel Aufklärungsarbeit leisten.

Opferverbände: Vertrauen in Justiz ist erschüttert

In einem sind sich Rohles und Schiemann, die an dem Richterspruch an sich nichts auszusetzen haben, einig: Die Medien sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich vor dem Urteil mit Wertungen und Parteinahmen zurückhalten. Schiemann prangert zudem die "gängige Praxis" an, nach der Gerichtsreporter von Anwälten oft genug noch vor den Richtern Einblick in Akten und Gutachten erhielten, die sie eigentlich gar nicht sehen dürften. Derartige Verstöße sollten von den Rechtsanwaltskammern geahndet werden.

Schiemann, der schon selbst als Gerichtsreporter gearbeitet hat, erhebt im Fall Kachelmann vor allem einen Vorwurf: "Die Journalistinnen haben nicht, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre, als Beobachter am Prozess teilgenommen, sondern sind selbst als Akteure in Erscheinung getreten." Die Beweisaufnahme sei nicht nur vor Gericht, sondern auch in den Zeitungen betrieben worden. Den Schaden, den die tendenziöse Berichterstattung angerichtet habe, müssten Hilfsorganisationen für Kriminalitätsopfer nun begrenzen.

mit AFP

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