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Rechtsradikaler Mietnomade "Ihr Haus ist mir scheißegal"

Ein rechtsextremer Mietnomade terrorisiert Hauseigentümer und ihre Familien im niedersächsischen Bleckede bei Lüneburg. Polizei und Justiz kapitulieren. Die Schutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland will den Fall zum Anlass nehmen, um eine Gesetzesänderung durchzusetzen.
Von Kerstin Schneider

Als Dennis Peters das rot geklinkerte Doppelhaus in Bleckede bei Lüneburg zum Schnäppchenpreis von 142.000 Euro ersteigert, kann er sein Glück kaum fassen. Bleckede ist ein Idyll an der mittleren Elbe in Niedersachsen. Fachwerkhäuser, die zu den schönsten Deutschlands gehören sollen und auf deren Dächern Störche nisten, locken Touristen an. Zum Haus gehört ein Garten und ein Stück Wald - 3.500 Quadratmeter groß - durch das man manchmal Rehe huschen sieht.

Dass das Haus noch bewohnt ist, hält Peters für unproblematisch. "Ich dachte, man wird sich mit den Mietern schon irgendwie einigen", sagt er. "Außerdem wussten die ja schon beim Einzug, dass das Haus zwangsversteigert werden sollte." Gemeinsam mit seiner Frau und den beiden kleinen Töchtern, fünf und neun Jahre alt, fährt er zum Haus. Das, was dann geschieht, schildert Peters bei der Polizei später so: Auf dem Waldweg neben dem Haus sei er plötzlich von zwei Autos eingekeilt worden. Ein Mann, wie sich später herausstellt der Mieter P., sei aus einem Wagen gesprungen. P. sei mit einem Holzknüppel bewaffnet gewesen und habe ihn zwei Mal auf den Arm geschlagen. Dabei habe er geschrien: "Wenn du dieses Haus kaufst, bringe ich euch um."

Dennis Peters erstattet Anzeige. Und fängt an zu recherchieren. Schnell wird er fündig: Sein Mieter P. war bis zu seiner "Abwahl" im Jahr 2004 "Innenminister" der "Kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs". Die Gruppierung, in der sich nach Meinung von Experten "Spinner und Rechtsextremisten" tummeln, wird in einigen Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet.

"Das Deutsche Reich besteht fort"

Die selbsternannte Reichsregierung spricht der Bundesrepublik Deutschland die Existenzberechtigung ab und geht davon aus, dass das "Deutsche Reich" in den Grenzen von 1937 fortbestünde. Ein Mühlhausener Oberstaatsanwalt verpasste der Gruppierung einmal den Spitznamen: "IG Vollmeise". Doch nicht nur der Fall aus Bleckede zeigt, dass es sich keinesfalls um harmlose Spinner handelt.

In den vergangenen Jahren sorgte die "Kommissarische Reichsregierung" unter anderem für Schlagzeilen, weil sie Todesurteile gegen Beamte und Politiker verhängte. So zum Beispiel gegen einen Mitarbeiter des Bauordnungsamtes in Nordhausen, der sich weigerte, eine "Baugenehmigung" vom "Deutschen Reich" anzuerkennen. Als dieser Fall vor Gericht verhandelt wurde, reiste fast die komplette "Reichsregierung" an - darunter auch P., wie ein altes Foto beweist. An anderer Stelle wird P. in einer Zeitschrift als "Innenminister" zitiert, der darauf "beharre", Herr über "340 Staatsdiener" zu sein.

Während sich die Mitglieder des "Deutschen Reichs" früher um den selbsternannten "Reichskanzler" Ebel, einem Ex-Eisenbahner aus Berlin, sammelten, ist die Bewegung inzwischen zersplittert. Überall bilden sich neue "Reichsregierungen". Eine davon, so behauptet ein Insider gegenüber stern.de, soll P. gegründet haben: "P. hat längst eine eigene Reichsregierung", sagt der Mann. Tatsächlich schart P. in den beiden Doppelhaushälften in Bleckede viele Männer und Frauen um sich. Sie übernachten dort, melden sich sogar bei der Gemeinde an. Neue "Staatsdiener"?

Aussage steht gegen Aussage

Dennis Peters fühlt sich jedenfalls fortan von P. und seinen Leuten verfolgt. "Sie lauerten sogar vor der Schule meiner Töchter. Versuchten, uns mit dem Auto von der Straße abzudrängen", behauptet er. Seine dunkelhäutige Ehefrau hätten P. und seine Leute als "Negerhure" beschimpft. Dennis Peters geht zur Polizei. Doch auch P. und seine Leute erstatten Anzeige, weil sie sich von Dennis Peters verfolgt fühlen.

Die Polizei hat es schwer. Immer steht Aussage gegen Aussage. Wer verfolgt hier wen? Und Dennis Peters kann sehr penetrant werden. Inzwischen hat er Räumungsklage gegen P. eingereicht. Wegen Eigenbedarfs. Außerdem zahlt P. keine Miete. Aus Zivilstreitigkeiten hat sich die Polizei rauszuhalten. Doch selbst, als Dennis Peters am Telefon klagt, dass P. und seine Gefolgsleute gedroht hätten, sein Haus "abzufackeln", weigert sich die Polizei einzuschreiten. "Ihr Haus ist mir scheißegal", rutscht es Hauptkommissar R. am Telefon raus. Der Beamte ahnt nicht, dass Journalisten über Lautsprecher mithören. "Sch...egal ist leider passiert und lässt sich auch nicht schönreden", räumt kurz darauf die Polizeiinspektion Lüneburg schriftlich gegenüber stern.de ein. Denn Polizisten müssen Gefahren abwehren. Alles andere wäre eine Verletzung von Dienstpflichten. Dennoch, so beteuert der Leiter der Einsatzabteilung, "haben sich meine Mitarbeiter nichts zu Schulden kommen lassen". Hauptkommissar R. muss keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen fürchten. "Dass sich meine zum Teil vielleicht sogar verunsicherten - Zivilrecht wird bei uns nur eher stiefmütterlich gelehrt und behandelt - Kollegen nicht mit übereilten Handlungen 'in die Nesseln' setzen wollen, kann ich nachvollziehen", schreibt der "Leiter Einsatz" von der Polizeiinspektion Lüneburg an stern.de.

Auch der behauptete Überfall auf Peters, seine Frau und die beiden kleinen Töchter bleibt ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt das Verfahren ein. P. hat zu Protokoll gegeben, dass er Dennis Peters nur aufgefordert habe, das Grundstück zu verlassen. "Es kam aber zu keiner Bedrohung, zu keiner Körperverletzung oder ähnlichen Handlung." Die Ehefrau von P., die auch in dem Doppelhaus wohnt, bestätigt seine Angaben. Mit Hinblick auf "eine nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit" und "die ungünstigen sozialen Verhältnisse", wird das Verfahren eingestellt. "Weitere Ermittlungen" seien "unverhältnismäßig". Außerdem bestünde kein "öffentliches Interesse". "Ach", winkt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg ab. "Da haben sich doch zwei gesucht und gefunden."

Schon andere Hausbesitzer hatten Ärger mit P.

Weil er sich von der Staatsgewalt verlassen fühlt, recherchiert Dennis Peters auf eigene Faust. Er stellt fest, dass er nicht der erste Hauseigentümer ist, der Ärger mit P. hat. "P. hat bei der Räumung des Hauses einen Schaden von ca. 25.000 Euro angerichtet... Desweiteren wurden die Gasleitungen manipuliert bzw. die Verbindung gelöst", gibt Susann L. aus Langendorf im Dezember 2007 in einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll, die der Anwalt von Dennis Peters bei Gericht einreicht. "Ferner hat er uns auch von Herrn K. bedrohen lassen. Er ist bei uns ins das Haus eingebrochen und hat uns mit einer Axt und einem Messer bedroht." K., früher einer der "340 Staatsdiener" von P., bestätigt diese Version gegenüber stern.de. "Ja, ich habe diese Leute im Auftrag von Herrn P. mit einer Axt und einem Messer bedroht. Heute tut mir das leid."

Wenige Tage, nachdem Susann L. diese eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, erstattet ihr Ehemann Andreas L. bei der Polizei Stralsund Strafanzeige gegen P. Er gibt zu Protokoll, dass er in einer Gaststätte gegen 22.30 Uhr von P. und seinen Gefolgsleuten beschimpft, bedroht und angegriffen worden sei. "Er wollte mich wegen der Eidesstattlichen Versicherung meiner Frau einschüchtern", glaubt L. Es geht also unter Umständen um die Bedrohung eines Zeugen. Die Polizei hat das Verfahren nach vier Monaten im April 2008 an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort ist es allerdings noch nicht registriert. Es gäbe etwa 1.000 neuere Fälle, die noch nicht bearbeitet seien, sagt der Sprecher.

Dennis Peters lernt Erneste von Heyer kennen. P. war auch ihr Mieter, gaukelte der 75-jährigen Rentnerin sogar vor, ihr Haus kaufen zu wollen. Die Ehefrau von P. ließ sich als potentielle Käuferin sogar schon eine Vormerkung im Grundbuch eintragen. Dann jedoch zahlten die Eheleute P. weder Miete noch Kaufpreis. Erneste von Heyer trat vom Kaufvertrag zurück. Trotzdem verließen P. und seine Frau das Haus nicht. Durch zwei Instanzen musste die Rentnerin klagen, bevor sie ihr - wie sie sagt - "völlig verwüstetes Haus" zwangsräumen konnte. Doch selbst danach weigerte sich das Ehepaar P., die Vormerkung im Grundbuch zu löschen, so dass Erneste von Heyer gezwungen war, einen neuen Prozess zu führen. "Diese Sache hat mich wirtschaftlich und nervlich in den Ruin getrieben. Ich bin inzwischen gezwungen, wieder zu arbeiten, um etwas zu meiner Rente dazu zu verdienen", sagt die alte Dame.

Schaden von "mindestens 50.000 Euro"

Ihr Anwalt Jens Heinrich aus Bad Oldesloe beziffert den Schaden seiner Mandantin inklusive Verfahrenskosten auf "mindestens 50.000 Euro". "Diese Leute hinterlassen verbrannte Erde", sagt Heinrich. Das sehen offenbar auch die Zivilrichter so. "Tatsächlich drängt sich der Eindruck der Verzögerungstaktik geradezu auf", schreibt ein Richter und geißelt das Vorgehen von P. und seinen Anwälten als "tricky" und "rabulistisch". Die Anträge seien mitunter geradezu "utopisch". Doch die Justiz scheint machtlos.

Rechtsanwalt Heinrich hat inzwischen Strafanzeige gegen P. und dessen Frau erstattet: Wegen Betrugs, Sachbeschädigung und Prozessbetrugs. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt. Seit acht Monaten schon. Es ist nicht die einzige Strafanzeige gegen P. Und nicht nur in Lüneburg, sondern auch in anderen Städten wird gegen den rechtsextremen Mietnomaden ermittelt: Wegen Diebstahls, Betrugs, illegaler Beschäftigung, Vortäuschen einer Straftat, Nötigung, Körperverletzung, Unterschlagung. Vieles wird eingestellt. Die Taten können nicht bewiesen werden. Es steht Aussage gegen Aussage. Oder die Staatsanwaltschaft hält die Vorwürfe für Kleinkram.

"Soweit dem Beschuldigten hier überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen sein sollte, sind strafrechtliche Sanktionen entbehrlich", schreibt die Staatsanwaltschaft. Oder: "Der Beschuldigte dürfte allein durch das bisherige Verfahren für die Zukunft hinreichend gewarnt sein." Doch P. ist offenbar nicht gewarnt. Im Gegenteil. Er scheint zu wissen, dass er durchkommt. "P. narrt den Rechtsstaat und der Rechtsstaat kapituliert", sagt ein Polizist, der in Stralsund vergeblich gegen P. ermittelt hat, hinter vorgehaltener Hand zu stern.de. Dennis Peters beschließt - mit dem Segen seines Anwalts - das Recht selbst in die Hand zu nehmen. Er besetzt sein eigenes Haus. Mit Hilfe der eidesstattlichen Versicherungen, in denen Susann L. und Erneste von Heyer die Verwüstungen ihrer Häuser geschildert haben, gelingt es ihm, im Dezember 2007 eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Diese Verfügung verbietet den Eheleuten P., das Doppelhaus weiter "zu betreten". Mit anderen Worten: Sie müssen raus, und zwar obwohl über die Räumungsklage noch nicht entschieden ist. Denn das Gericht glaubt nun, dass tatsächlich die Gefahr bestehe, dass sie das Haus verwüsten könnten.

Für Dennis Peters eigentlich ein Erfolg auf ganzer Linie. Trotzdem will er nicht warten, bis die Verfügung rechtskräftig ist. Denn P. - so behauptet Dennis Peters - habe ihm gedroht, "das Haus unter Wasser zu setzen". Deshalb sei "Gefahr im Verzug" und er dürfe als Eigentümer das Haus betreten, um Schlimmeres zu verhindern. Einer seiner Anwälte habe ihm zu diesem Schritt geraten. Dass er Dennis Peters tatsächlich den Ratschlag gegeben hat, sein eigenes Haus zu besetzen, bestätigt der Anwalt gegenüber stern.de. Er habe gehofft, dass die Polizei das Haus nach dem Niedersächsischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung versiegeln würde, sagt der Jurist.

Ein abgekartertes Spiel?

Peters lädt die Presse ein. Später sind im Fernsehen schockierende Bilder zu sehen. Sie zeigen Dennis Peters mit Brechstange. Er zertrümmert eine Scheibe, steigt ins Haus ein. Mietnomade P. ist nicht zuhause. Nur seine Tochter im Teenageralter, die mit ihrem Hund fluchtartig das Haus verlässt. Wenig später kommt P. nach Hause. Vor laufenden Kameras geht ein Mann demonstrativ auf den Mietnomanden los, holt aus, schlägt aber daneben. Später stellt sich heraus, dass es sich bei dem Mann um den Schwager von P. handelt. Ein abgekartetes Spiel?

Die Polizei schlichtet den Streit stundenlang, versiegelt das Haus aber nicht. Wenig später hebt das Gericht die einstweilige Verfügung, die P. und seiner Familie verboten hatte, sich weiter im Haus aufzuhalten, wieder auf. Grund: Die "Glaubwürdigkeit" von Dennis Peters "unterliege gewissen Zweifeln", weil er sich nun "selbst grob rechtswidrig verhalten" habe.

Ein Insider, der selbst beim "Deutschen Reich" aktiv war und inzwischen ausgestiegen ist, lacht über die Aktion von Dennis Peters: "Einen besseren Gefallen hätte er P. gar nicht tun können", sagt er. "Das ist die Masche von P. Er zeigt seine Gegner an, so dass immer Aussage gegen Aussage steht. Er provoziert die anderen so lange, bis sie die Nerven verlieren und einen Fehler begehen." Tatsächlich zeigt P. Dennis Peter an. Diesmal wegen Einbruchs und Hausfriedensbruchs. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass Peters bei ihm eingestiegen sei, gibt der Mietnomade zu Protokoll. Er behauptet, Peters habe ihm wichtige Aktenordner geklaut, um diese im Verfahren gegen ihn zu verwenden. Das Amtsgericht Lüneburg erlässt einen Durchsuchungsbeschluss gegen Peters. Penibel listet das Gericht auf, welche Ordner Dennis Peters geklaut haben soll und wonach die Beamten suchen sollen: "Akte mit rotem Plastikstreifen Verfahren ... Akte mit blauem Plastikstreifen Verfahren ... Handakte Peters ./. P. Prozessakte der Steuerfahndung gegen Herrn P."

Übertreibt Dennis Peters?

Dennis Peters, der bestreitet, P. Aktenordner geklaut zu haben, fühlt sich nun vogelfrei. "P. und seine Leute können mit uns machen, was sie wollen. Sie haben uns mit Baseballschlägern bedroht und uns als Warnung tote Tiere vor die Haustür gelegt. Aber nachdem ich mein eigenes Haus besetzt habe, glaubt mir natürlich niemand mehr." Übertreibt Dennis Peters? Ist er selbst nicht ganz sauber? Schließlich gibt es auch gegen ihn ein paar, wenn auch eingestellte Anzeigen wegen Körperverletzung - Peters hatte mal eine Schule für Kampfsport. Dann aber bedrohen P.'s mutmaßliche Staatsdiener Journalisten, die nur auf der Landstraße vor dem umkämpften Haus Halt machen. Ein Mann stürzt aus dem Haus, kaum, dass er ein fremdes Auto sieht. Er springt in den Wagen, rast los, fährt so dicht auf, dass ein Missverständnis ausgeschlossen ist. Mit quietschenden Reifen nimmt er die Kurve, jagt das Journalistenauto, streift beim Überholen fast die Wagentür, so sich dass ein ängstlicher Fahrer vielleicht von der Straße drängen lassen würde. Ein Erlebnis, dass die Zweifel an Peters Darstellung zerstreut. Und auch sein Anwalt Klaus Frey aus Lüneburg sagt: "Nach den Informationen, die mir mein Mandant gegeben hat und nach Kenntnis der Akten kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Mietnomade mit Hilfe rechter Schlägertrupps und unter Ausnutzung aller formaljuristischer Finten versucht, sein eigenes Recht durchzusetzen."

Vor ein paar Tagen hat Mietnomade P. das umkämpfte Häuschen im Grünen geräumt. Er hat sich durch zwei Instanzen gekämpft und verloren. Ein paar seiner Gefolgsleute allerdings, darunter eine schwangere Frau, haben ihre Habseligkeiten nur von der rechten Haushälfte in die linke geräumt. Der Gerichtsvollzieher hat sie gewähren lassen, weil sie behaupteten, einen Untermietsvertrag von P. für das Haus zu besitzen. Alles rechtens, entschied kurz darauf das Amtsgericht Lüneburg in einem Beschluss. Es käme nicht darauf an, ob die Besetzer "einen wirksamen Mietvertrag oder Untermietvertrag mit wem auch immer abgeschlossen haben", schrieb der Richter. "Eine Prüfung der Vertragsverhältnisse ... ist im Vollstreckungsverfahren nicht zu leisten ... Selbst wenn die Schuldner den jetzigen Besitz aufgrund verbotener Eigenmacht ausüben sollten, würde dies einen Titel nicht entbehrlich machen." Mit anderen Worten: Dennis Peters soll die Leute nun auch noch aus der linken Doppelhaushälfte herausklagen.

"Ich bin kein Mietnomade"

"Diese Rechtsfrage ist umstritten", sagt Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers, Geschäftsführer der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland. "Ein Teil der Gerichte beurteilt die Frage formalistisch und verlangt, dass der Eigentümer für jeden neuen 'Untermieter' einen neuen Räumungstitel benötigt. Andere Gerichte machen aus Billigkeitsgründen Ausnahmen." Friers will den Fall von Dennis Peters jetzt zum Anlass nehmen, um eine Gesetzesänderung voranzutreiben. "Der Gesetzgeber muss hier Klarheit schaffen. Es kann nicht gewollt sein, dass Mieter mit Hilfe dieses Tricks den Eigentümer de facto enteignen, weil er irgendwann kein Geld mehr hat, um ungebetene Gäste herauszuklagen." Sollte das Gericht in Sachen Peters seine Entscheidung nicht revidieren, will Haus & Grund die Kosten für den neuen Rechtsstreit übernehmen.

Denn Peters ist finanziell am Ende. 45.000 Euro Mietausfall, Sachschäden am Haus, Gerichts- und Anwaltskosten, habe er durch P. erlitten, rechnet Dennis Peters vor. Er ist mit seiner Familie inzwischen in "sein" Haus gezogen, wohnt nun Tür an Tür mit den Gefolgsleuten von P. "In der ersten Zeit haben die uns jede Nacht terrorisiert", erzählt er. Der Familienvater hat einen Sicherheitsdienst engagiert, der ihn und seine Familie beschützen soll. "Die brauchen drei Minuten, bis sie hier sind - selbst nachts. Die Polizei kommt nach zwei Stunden - wenn überhaupt."

"Ich bin kein Mietnomade", beteuert P. am Telefon. Auf die Frage, warum er denn immer wieder Ärger mit seinen Vermietern habe, antwortet er: "Ich habe halt immer nur Pech gehabt." "Innenminister" einer "Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches" sei er nie gewesen, behauptet P. Er habe auch keine eigene "Reichsregierung" gegründet. "Das sind alles Hirngespinste von Herrn Peters." Als P. damit konfrontiert wird, dass es Zeitungsartikel gebe, in dem er als "Innenminister" zitiert werde, schnauft P. ins Telefon: "Ach, machen Sie doch, was Sie wollen" und legt auf. Eine Berichterstattung kommt ihm denkbar ungelegen. P. ist auf Wohnungssuche.

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