Der frühere Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion, Markus Hebgen, ist wegen schwerer Untreue und schweren Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wie das Amtsgericht Mainz am Montag entschied. Das Gericht befand Hebgen der schweren Untreue in 18 Fällen und des schweren Betrugs in einem Fall für schuldig.
In der Gesamtstrafe beinhaltet ist auch ein früheres Urteil des Amtsgerichts Rüdesheim wegen Veruntreuung von 30.000 Euro des Klosters Eberbach.
Als Fraktionsgeschäftsführer hat Hebgen nach Überzeugung des Gerichts 30.000 Euro aus der Fraktionskasse für eigene Zwecke abgezweigt. Zudem fügte er den Feststellungen zufolge der Kasse der Konferenz der CDU-Fraktionsvorsitzenden einen Schaden von insgesamt mehr als 52.000 Euro zu.
Die Vorsitzende Richterin Franziska Freitag sagte, Hebgen stehe vor "einem Scherbenhaufen seines Lebens". Als er in die "glanzvolle Stellung" des Fraktionsgeschäftsführers aufgestiegen sei, sei sein privates Leben bereits in Unordnung gewesen. Sein Einkommen habe bald nicht mehr ausgereicht, den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem das umfangreiche Geständnis Hebgens vom Montag. Das Urteil ist rechtskräftig, Hebgen verzichtete unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel.
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Hebgens Verteidiger Thomas Spintig hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten plädiert.