Anti-Personen-Minen und andere Sprengvorrichtungen
Sogenannte „Tretminen“ sind seit 1997 geächtet. Bisher haben 164 Staaten die „Ottawa-Konvention“ unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, Anti-Personen-Minen nicht zu produzieren, zu lagern, weiterzugeben oder einzusetzen. Minen und ähnliche Sprengvorrichtungen nehmen auch im CCW-Abkommen eine große Rolle ein. Sie kommen sogar in gleich zwei Protokollen vor. Das erste zielt auf Waffen ab, „deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzen, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.“ Dazu zählen etwa Glasminen, die die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg einsetzte. Dabei wird durch eine kleinere Explosion ein Hagel von Schrapnellen durch die Luft geworfen. Durch besonders kleine, scharfe und spitze Gegenstände – wie Glas – wird der Gegner meist nicht getötet, sondern verwundet. Die Infektionsgefahr ist dabei extrem hoch.
Mit dem zweiten Protokoll des CCW-Abkommens verpflichten sich die Unterzeichner nicht nur auf den Verzicht auf Tretminen, sondern auch auf besonders hinterhältige Sprengfallen. Also unter anderem Sprengsätze an Kinderspielzeug oder religiöse oder ideologische Symbole zu montieren.
Mit dem zweiten Protokoll des CCW-Abkommens verpflichten sich die Unterzeichner nicht nur auf den Verzicht auf Tretminen, sondern auch auf besonders hinterhältige Sprengfallen. Also unter anderem Sprengsätze an Kinderspielzeug oder religiöse oder ideologische Symbole zu montieren.
© Bernd Friedel / Imago Images