Gerichtsurteil
Verfassungsschutz darf auch AfD Hessen beobachten

Ein Plakat der AfD
Die AfD Hessen hatte gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes geklagt
© Michael Bihlmayer / Action Press

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Die hessische AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt und damit beobachtet werden. Das hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.

Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. 

Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. 

Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.

Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel. 

AfD sieht Einstufung als politisches Manöver

Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung gesagt, die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte gesagt, die AfD sei eine „bürgerlich, konservative, freiheitliche“ Partei. Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die „Stigmatisierung und Diffamierung“ durch den Verfassungsschutz zu wehren.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert.

DPA
pgo

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