Anti-Terror-Datei Karlsruhe zwingt Gesetzgeber zu Nachbesserungen

Das Bundesverfassungsgericht hält Teile der Anti-Terror-Datei für nicht verfassungsgemäß. Grundsätzlich wurde die Datei gebilligt, der Gesetzgeber muss jedoch bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen von Bürgern in der umstrittenen Anti-Terror-Datei in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. Damit hatte die Klage eines ehemaligen Richters teilweise Erfolg.

Geheimdienste und Polizei speichern in der Datei seit 2007 gemeinsam Daten über islamistische Gewalttäter sowie deren Kontaktpersonen. Darunter sind womöglich aber auch viele unbescholtene Nachbarn, Verwandte oder Kollegen der Verdächtigen: Dafür spricht die große Zahl von mehr als 16.000 Menschen, die laut Gericht bislang in der Datei, mit womöglich "erheblich belastenden Folgen" für die Betroffenen, gespeichert wurden. Dagegen beschränkt sich der harte Kern der womöglich gewaltbereiten Islamisten in der Datei auf nur etwa 400.

Grundsätzlich aber billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei von rund 60 Behörden. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richtet sich gegen "das Gemeinwesen als Ganzes". Weil solche Angriffe aber nicht als "Krieg" aufgefasst werden dürfen, seien sie "mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen".

Terrorismusbekämpfung habe insoweit ein "erhebliches Gewicht", die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei sei deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten ausgetauscht würden.

Innenminister Friedrich ist froh

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) reagierte erleichtert auf das Urteil. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", sagte der Minister in Berlin. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden sorgfältig geprüft und umgesetzt.

AFP
kmi/AFP