Der Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unterstellte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lagen bereits seit Januar 2019 brisante interne Unterlagen zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei der inzwischen insolventen Wirecard AG vor. Nach Informationen des stern übermittelte ihr ein anonymer Whistleblower am 30. Januar 2019 unter anderem einen vorläufigen Prüfbericht der Anwaltskanzlei Rajah & Tann in Singapur vom 4. Mai 2018. Dort wurden gefälschte Verträge und möglicherweise betrügerische Kreislaufbuchungen (genannt "Roundtripping") in der Asien-Zentrale von Wirecard in Singapur thematisiert und Informationen eines Whistleblowers als glaubwürdig bestätigt.
Auf die Frage des stern, ob die BaFin diese Unterlagen im Januar 2019 erhielt, antwortete die Anstalt jetzt: "Ja, Ende Januar 2019 gingen anonym über unsere Hinweisgeberstelle Unterlagen ein."
Die BaFin müsste dadurch bereits Anfang 2019 den Verdacht geschöpft haben, dass die Wirecard-Spitze in Aschheim bei München mit irreführenden Dementis auf Berichte der britischen Wirtschaftszeitung "Financial Times" reagierte. Nachdem diese ebenfalls am 30. Januar 2019 über die Anschuldigungen in dem Bericht von Rajah & Tann berichtet hatte, tat Wirecard die Vorwürfe als "völlig substanzlos" ab. Möglicherweise irreführend wirkte vor diesem Hintergrund auch eine sogenannte Ad-hoc-Meldung, die das Unternehmen am 26. März 2019 veröffentlichte. Unter Berufung auf einen weiteren Zwischenbericht der Kanzlei in Singapur behauptete Wirecard, die Untersuchung hätte "zu keinen Feststellungen" betreffend dem "Roundtripping" oder von Korruption geführt. Der Aktienkurs stieg darauf zeitweise um 30 Prozent.
Die BaFin scheint auch nicht reagiert zu haben, als Wirecard-Chef Markus Braun im April 2019 in einem Brief an die Aktionäre die noch weitgehendere Behauptung aufstellte, die Untersuchungen hätten "zu keinen Hinweisen" auf Roundtripping geführt.
Die BaFin ist laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, mögliche Fälle von Marktmanipulation bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. „Eine falsche Ad-hoc-Mitteilung, die Auswirkungen auf den Börsenpreis hat, ist eine strafbare Marktmanipulation, die eine Strafanzeige der BaFin nach sich ziehen muss“, sagte der Strafrechtler Martin Waßmer, der auch Mitautor eines einschlägigen juristischen Kommentars ist. „Es müssen Tatsachen vorliegen, die nach kriminalistischer Erfahrung den Anfangsverdacht einer Straftat begründen“, erläuterte Waßmer. gegenüber dem stern. Aber womöglich habe die BaFin "vor den Konsequenzen zurückgescheut, einen großen deutschen Konzern in Frage zu stellen, da eine vorschnelle Anzeige Amtshaftungsansprüche begründen kann".
Die BaFin verteidigte sich, sie habe Anfang 2019 sogleich "eine breit angelegte Marktmanipulationsuntersuchung gestartet" und alle Erkenntnisse "unverzüglich und mehrfach zur Anzeige gebracht". Zu dem Vorwurf von Unregelmäßigkeiten in der Asien-Filiale von Wirecard seien aber bis heute Ermittlungen in Singapur im Gang: „Ob die Wirecard AG auch hierzu den Kapitalmarkt falsch oder irreführend informiert und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen hat, können wir daher abschließend beurteilen, sobald hierfür die konkreten Feststellungen der Behörden in Singapur vorliegen“, schrieb eine Sprecherin der BaFin.
BaFin zeigte Journalisten an
Im April 2019 hatte die BaFin zwei Journalisten der "Financial Times" und einige Investoren wegen des Verdachts der Marktmanipulation bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt. Die erste Strafanzeige wegen Marktmanipulation gegen Wirecard stellte die Behörde dann im Juni 2020.
Braun ist heute in Haft, lässt aber über eine Anwältin erklären, dass er alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück weist. Die Anwältin versichert auch, dass Rajah & Tann in ihrem Schlussbericht vom 5. April 2019 bestätigt hätten, dass ein „Roundtripping“ doch nicht stattgefunden habe. Das Bundesfinanzministerium entnahm diesem Report, „dass bei bestimmten Geschäftsvorfällen der Wirecard-Tochtergesellschaften in Singapur keine tatsächliche Leistungsbeziehung zu Grunde gelegen haben könnte“.