Wenn am Wahlabend die ersten Hochrechnungen gezeigt werden, stehen die Anhängerinnen und Anhänger der Parteien wie gebannt vor dem Bildschirm. Jubel oder Enttäuschung branden auf, wenn die Prozentzahlen gezeigt werden – zumindest bei den größeren Parteien. Alle anderen werden unter der Kategorie "Sonstiges" zusammengefasst.
Sender wie das ZDF oder die ARD stellen die Hochrechnungen und Wahlergebnisse in der Regel erst dar, wenn eine Partei mindestens drei Prozent erreicht. Dagegen hat die Tierschutzpartei nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten geklagt – und in den meisten Fällen verloren.
Vor den kommenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen forderte die Partei für "Mensch, Umwelt, Tierschutz" von den Sendern, auch die Ergebnisse von Kleinstparteien darzustellen. Die Schwelle solle von drei auf ein Prozent gesenkt werden, so die Tierschutzpartei. Dabei berief sie sich auf die Chancengleichheit im politischen Meinungsbildungsprozess. "Die außerparlamentarischen Parteien verschwinden bereits am Wahlabend aus dem Blickfeld und aus dem Bewusstsein", beklagte der Anwalt der Tierschutzpartei, Korbinian Geiger, gegenüber der "FAZ". "Dies führt dazu, dass sie nicht mehr als ernsthafte Wahloptionen gesehen werden."
Die meisten Sender hatten sich dagegen gewehrt. Bei den vergangenen Landtagswahlen 2018 hatte die Kleinstpartei in Hessen 1,0 Prozent erreicht und in Bayern 0,3 Prozent.
Tierschutzpartei scheitert in Bayern vor Gericht
In Mainz entschied das Verwaltungsgericht nun zugunsten des ZDF. Die Berichterstattung werde von einem "plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept" getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz der Tierschutzpartei Rechnung trage. Grund für die Schwelle von drei Prozent sei, dass die Ermittlung eines Prognosewerts im Ein-Prozent-Bereich mit den gängigen Methoden nicht zuverlässig sei. Dies sei erst ab einem zu erwartenden Ergebnis von drei Prozent möglich. Das amtliche Endergebnis der Parteien werde im ZDF-Nachrichtenportal veröffentlicht. Das Gericht hielt das für angemessen.
Das Münchner Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) bereits am Freitag abgewiesen. Auch beim Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Tierschutzpartei mit demselben Anliegen gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) verloren, eine Beschwerde dagegen ist laut Gericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.

Einen Teilerfolg konnte die Tierschutzpartei jedoch in Frankfurt und Berlin erreichen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht verpflichtete den Hessischen Rundfunk (HR) dazu, die Ergebnisse auszuweisen, wenn die Partei laut vorläufigem amtlichen Endergebnis mindestens ein Prozent der Stimmen erhält. Das gilt aufgrund der Fehleranfälligkeit jedoch noch nicht bei den Hochrechnungen, die um 18 Uhr gezeigt werden.

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Zu einem ähnlichen Ergebnis war das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Mai gekommen. Die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) durfte das Ergebnis der Tierschutzpartei bei der vergangenen Landtagswahl nicht mit den anderen Kleinstparteien unter "Anderen" zusammenfassen, da die Partei mit 2,6 Prozent deutlich vor den anderen gelegen hatte.
Quellen: Tierschutzpartei, Verwaltungsgericht Mainz, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, "FAZ", mit Informationen der Nachrichtenagentur AFP