Anders als von einigen Ländern gefordert erhält das Grundgesetz kein neues, ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg scheiterten am Freitag in Berlin mit einem entsprechenden Antrag.
Anders als von einigen Ländern gefordert erhält das Grundgesetz kein neues, ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg scheiterten am Freitag in Berlin mit einem entsprechenden Antrag.
Der niedersächsische Justizminister Bernhard Busemann (CDU) und sein hessischer Kollege Jörg-Uwe Hahn (FDP) begründeten die Ablehnung damit, dass nur zwingend nötige Änderungen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, das Diskriminierungsverbot aber bereits anderweitig geregelt sei. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte: "Berlin wird das Thema aber weiter vorantreiben und Druck machen." Nach wie vor gebe es Diskriminierung wegen sexueller Orientierung.