Bundesrat Union blockiert rot-grüne Rentenpläne

Die Union hat im Bundesrat erwartungsgemäß Einspruch gegen den von der Regierung geplanten Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rente eingelegt. Wegen der Rentenbesteuerung und dem Arbeitslosengeld II wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

Die unionsgeführten Länder haben im Bundesrat Einspruch gegen das rot-grüne Gesetz für eine langfristige Rentenreform eingelegt.

Ziel des Gesetzes ist es, das Rentenniveau langfristig zu senken, um die Beitragssätze stabil zu halten. Dazu sollte die Renten-Formel zur regelmäßigen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt werden. Die Mehrheit der SPD und Grüne wollen den Einspruch gegen die Rentenpläne im Bundestag mit der Regierungsmehrheit zurückweisen.

Rentenbesteuerungsgesetz geht in den Vermittlungsausschuss

Das Gesetz über die geplante Besteuerung der Alterseinkünfte soll nach dem Willen der unionsgeführten Länder im Vermittlungsausschuss nochmals verhandelt werden. Die CDU-Länderchefs wollen aber nicht das gesamte rot-grüne Gesetzespaket verändern, sondern nur Teile. Ursprünglich hatte die Unions-Fraktionspitze angekündigt, das Gesetz trotz Bedenken ohne Änderungen in der Länderkammer passieren zu lassen.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante Besteuerung der Erträge von Kapitallebensversicherungen sowie die Neuregelung von Betriebsrenten, sagte Niedersachsens CDU- Regierungschef Christian Wulff der dpa.

Nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers Volker Kauder (CDU) ist auch Ziel, Verfahrenserleichterungen bei der Besteuerung der gesetzlichen Rente zu erreichen. Die schrittweise Einführung der Besteuerung der gesetzlichen Rente, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, ist das Kernelement des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes. Vor allem mit Blick auf die Zusatzversorgung durch Versorgungswerke etwa für Rechtsanwälte oder Journalisten soll nach dem Willen der Union der Gefahr der Doppelbesteuerung entgegengetreten werden.

Auch im Streit um die Zuständigkeit für das geplante neue Arbeitslosengeld II wollen die CDU/CSU-geführten Länder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Rot-Grün will die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II grundsätzlich auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Diese soll die Möglichkeit erhalten, die Kommunen einzuschalten, wenn diese damit einverstanden sind. Die Union hat dagegen Bedenken, weil sie die Rechtsstellung der Städte und Gemeinden als nicht ausreichend gesichert ansieht.